Die Leine-Volkshochschule bereitet derzeit einen Antrag auf vertiefte Berufsorientierung nach § 33 SGB III an die Agentur für Arbeit vor. Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel sind entsprechende Erfahrungen des Trägers der Maßnahme im Arbeitsfeld Berufsorientierung. Diese kann die Leine-Volkshochschule vorweisen.
Die Leine-Volkshochschule beabsichtigt die passgenaue Umsetzung des Leuphana-Konzeptes und steht auf Grund der Vorlaufzeiten, die ein solches Projekt erfordert, bereits in engem Kontakt mit der Universität Lüneburg. Über die zur Umsetzung des Konzeptes notwendigen fachspezifischen Kompetenzen verfügen die von der Leine-Volkshochschule vorgesehenen Referentinnen und Referenten sowie Fachkräfte durch das langjährige Engagement des Bildungsträgers im Bereich der Maßnahmen zur Berufsorientierung.
In Vertretung
Arne Schneider