Betreff
Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen (Drs. 212/2009 (NEU))
- Antrag der SPD-Fraktion -
Vorlage
212/2009 (NEU)/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

In den bisherigen Beratungen war die Frage aufgeworfen worden, ob es richtig ist, die Erhebung eines Pachtzinses von der Rechtsform des Betreibers abhängig zu machen (Bürgersolaranlage oder kommerzielle Anlage). Daher wird nunmehr ein Vorschlag unterbreitet, der von der Rechtsperson unabhängig ist und ausschließlich auf die Größe der Anlage bzw. den daraus resultierenden Ertrag abhebt:

·        bei kleinen Anlagen, bei denen der Pachtzins ein paar hundert Euro betragen würde, wird keine Pacht erhoben, um einen Anreiz zu geben.

·        Vierstellige Beträge werden hingegen erhoben, weil sie aus größeren und damit rentableren Anlagen erwirtschaftet werden.

 

Ein Anreiz für kleine Anlagen ist erforderlich, weil ein Wettbewerb unter den Kommunen herrscht. Bürgerinnen und Bürger haben die freie Auswahl, wo sie ihre Anlage errichten, denn Solaranlagen dürfen nicht nur in der eigenen Kommune gebaut werden, sondern auch in anderen Kommunen. Es gibt hier insofern keine Beschränkungen. Auch aus anderen Kommunen sind keine Beschränkungen bekannt.

 

Interessierte können sich also daran orientieren, wo die Bedingungen am günstigsten sind. Da die Anlagen ohnehin nicht auf zweistellige Renditen ausgerichtet sind, gehört dazu auch eine wirtschaftliche Optimierung. Die jeweiligen Konditionen der Nutzungsverträge und insbesondere die Frage, ob eine Pacht erhoben wird oder nicht, spielen dabei eine wichtige Rolle.

 

Interessierte finden dabei auch in der Region Hannover eine Vielzahl von Kommunen, die keine Pacht erheben. Dies sind:

1.      Burgdorf

2.      Burgwedel

3.      Region Hannover (20 Jahre lang)

4.      Hemmingen (Spende ein Euro)

5.      Langenhagen

6.      Ronnenberg

7.      Sehnde

8.      Wunstorf

 

Geeignete Dachflächen bieten alle diese Kommunen an, so dass kein schlüssiger Grund ersichtlich ist, warum Interessierte ihre Anlage in einer Kommune errichten sollten, in der sie Pacht bezahlen müssen.

 

Bei größeren Anlagen mag der Aspekt der Pacht eine geringere Rolle spielen, da der Aufwand für Wechselrichter etc, anteilig niedriger und die Anlage damit insgesamt rentabler ist – trotz Pachtzins kann sie für Betreiber noch wirtschaftlich interessant sein.

 

Nach den Erfahrungen anderer Städte kann davon ausgegangen werden, dass kleinere Anlagen eher von engagierten Bürgerinnen und Bürgern („ehrenamtlich“) initiiert werden, während für kommerzielle Betreiber nur größere Anlagen in Betracht kommen, bei denen der Ertrag auch die Kosten eines professionellen Betriebs abdeckt.

 

Im Hinblick auf die Regelungen der Einspeisevergütung soll die Laufzeit der Verträge 20 Jahre mit jeweils fünfjähriger Verlängerungsoption betragen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss ermächtigt den Bürgermeister, für städtische Dachflächen Pachtverträge für die Errichtung von Photovoltaikanlagen abzuschließen.

 

  1. Der Pachtzins wird auf 2 % Einspeisevergütung des Vorjahres festgesetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob sie eine Beteiligungsform anbieten kann, die Bürgerinnen und Bürgern mit frei wählbaren Beiträgen eine Beteiligung an Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen ermöglicht.