Betreff
Änderung der Friedhofssatzung
- Anpassung an EU-Recht -
- Anpassung an EU-Recht -
Vorlage
229/2009
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 7, Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Laatzen benötigen Gewerbetreibende (Steinmetze, Gärtner, Bestatter usw.) eine Zulassung/Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Diese Vorschrift ist mit dem neuen EU-Recht nicht vereinbar: Artikel 9 der EU-Dienstleistungsrichtlinie erlaubt Genehmigungsregelungen nur in einem sehr engen Rahmen (Diskriminierungsverbot) mit dem Ziel, zwingende Gründe des Allgemeininteresses zu schützen.
Im Auftrag:
Dürr
Beschlussvorschlag:
§ 7, Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Laatzen wird ersatzlos gestrichen.