Betreff
3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungsverordnung)
Vorlage
225/2009
Aktenzeichen
66 Ji
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Straßenreinigung

Ø      Anpassung des Straßenverzeichnisses

 

1. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Es enthält die von der Stadt zu reinigenden Straßenzüge. Eine Änderung der Straßenliste ist als Änderungssatzung zu beschließen. Die Verordnung ist Ermächtigungsgrundlage für die Satzung und muss bei Änderung der Straßenliste ebenfalls angepasst werden.

 

Die Straße „Zur Sehlwiese“ wurde in vier Bauabschnitten hergestellt (s. auch Plananlage). Die Fahrbahn in den einzelnen Abschnitten wurde gepflastert und der Sand zwischen den Pflasterfugen des Straßenbelags musste sich 2 Jahre lang setzen und wurde für diesen Zeitraum nicht maschinell gereinigt.

Die Straße „Zur Sehlwiese“ wird im Bereich von der Hildesheimer Straße bis zur Einmündung in die Dr. Alex-Schönberg-Straße wöchentlich gereinigt (Abschnitt „A“). Der

Bauabschnitt der Straße Zur Sehlwiese von der Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis zur Zuckerstraße (Abschnitt B) wurde am 06.11.2008 fertig gestellt. Hier ist eine maschinelle Straßenreinigung erst ab Dezember 2010 möglich. Eine Anpassung des Straßenverzeichnisses erfolgt daher erst 2010.

Der Bereich Zuckerstraße bis Franz-Carl-Achard-Straße (Abschnitt C) wurde im Dezember 2007 und für den Bereich Franz-Carl-Achard-Straße bis Spindelweg (Abschnitt D) wurde bereits 2005 fertig gestellt. Die Reinigung und der Winterdienst für die Abschnitte C und D werden ab 01.01.2010 aufgenommen. Die Anlieger sind dann entsprechend zu Straßenreinigungsgebühren heranzuziehen.

 

Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:

 

Unter Reinigungsklasse I wird der Eintrag der Straße

 

Zur Sehlwiese (von Hildesheimer Straße bis Einmündung

Dr.-Alex-Schönberg-Straße)

 

geändert in:

 

Zur Sehlwiese (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis Einmündung Zuckerstraße)

 

2.  Die u. a. vom Städte- und Gemeindebund empfohlene Mustersatzung sieht in § 4 Abs. 6 der Verordnung vor den Satz zwei wie folgt zu fassen:

 

Nach 22.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags ab 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

 

Zur Verbesserung des Verständnisses der Rechtsnorm werden die Wörter „des folgenden Tages“ ersatzlos gestrichen, da sich die Uhrzeit bis wann Schnee zu entfernen ist aus dem Kontext bereits erschließt.

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr

 

Anlagen

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf der 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung der Stadt Laatzen (Straßenreinigungsverordnung) wird als Verordnung beschlossen. Der Verordnungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.