Betreff
Bebauungsplan Nr. 51 Mastbruchfeld 9. Änderung OT Laatzen
- Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
215/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im oben genannten Gebiet befindet sich die Fa. Hellux. Der Standort Laatzen soll gesichert werden. Blieben profitable Grundstücksnutzungen (namentlich Einzelhandel) weiterhin zulässig, bestünde die Gefahr, dass Hellux verdrängt wird, indem ein Projektentwickler diese Nutzungen ansiedelt.

 

Um auf diese Möglichkeit vorbereitet zu sein und planerisch reagieren zu können, ist es sinnvoll, den Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur B-Planänderung zu fassen. Schon in der Vergangenheit gab es in diesem Gebiet Anfragen für Einzelhandelsmärkte. Diese wären in einem Teilbereich des Betriebsgeländes bis 1.500 qm Größe auch erlaubt. Einer solchen städtebaulich nicht erwünschten Entwicklung könnte somit zeitnah entgegengewirkt werden. Das Planverfahren kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB in beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

·        Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Mastbruchfeld“ 9. Änderung wird beschlossen, um Regelungen zum Einzelhandel zu treffen.

 

·        Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 ist in dem anliegenden Plan dargestellt und wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die südliche Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 69 „Am Holze/Gutenbergstraße“, im Süden durch die Mergenthalerstraße, im Osten durch die Gutenbergstraße und im Westen durch die östliche Grenze des Bebauungsplanes Nr. 51 A „Erich Panitz-Straße/Mergenthalerstraße“.