Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten Teilhaushalt 19
Über die Ziele der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist in den internen Haushaltsberatungen bisher nur teilweise Konsens erzielt worden.
Hierzu gebe ich folgende Stellungnahme ab.
Bündnis für Familie
Es ist vorgesehen, der Gleichstellungsbeauftragten die Zuständigkeit für das Bündnis für Familie zu übertragen. Aus folgenden Gründen halte ich dieses Ziel für nicht realisierbar:
1.
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in diesem Bereich kann es sein, ein solches Bündnis anzuregen und die Gründung zu unterstützen. Auch wird die Gleichstellungsbeauftragte ein solches Bündnis aus der Sicht ihrer fachlichen Aufgabe heraus gleichstellungs- und frauenpolitisch begleiten.
Eine Zuständigkeit wird in der Regel im Bereich des Teams 50 (Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziale Sicherung) liegen. Gleichstellungsaspekte sind lediglich mit berührt.
2.
Zusätzliche Ressourcen wären nötig. Dies zeigen Beispiele anderer Kommunen in denen die Federführung des Bündnisses als zusätzliche Aufgabe durch den Rat der Stadt an die Gleichstellungsbeauftragte übertragen wurde. Die Teilhaushalte mussten dort entsprechend personell und finanziell aufgestockt werden. Da eine solche Aufstockung in meinem Teilhaushalt nicht vorgesehen ist (sondern eine Kürzung um 10%) müsste ich meine Tätigkeiten im Bereich der Gleichstellungsarbeit deutlich einschränken zu Gunsten von Familien-, Jugend-, und SeniorInnenthemen. Dabei würde es sich um die Übertragung von zusätzlichen Aufgaben handeln, die meiner Meinung nach, einer ausführlichen politischen Diskussion bedürfte.
Zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ werde ich selbstverständlich weiterhin im Bündnis für Familie mitarbeiten um Vorhaben und Maßnahmen anregen zu können, wie es in § 5a Niedersächsische Gemeindeordnung vorgesehen ist.
Ebenso wird das Netzwerk „Pro AIdA“ zur Unterstützung von Alleinerziehenden im SGB II im nächsten Jahr nach Auslauf der Modellphase von mir weitergeführt. Hier kann ich mir ebenfalls vorstellen diese Netzwerkarbeit auf Dauer in das Bündnis zu integrieren.
Veranstaltungen zu Gender Budget
Das Thema Gender Budget und damit die geschlechtergerechte Haushaltsplanung ist aus gleichstellungspolitischer Sicht eindeutig als wichtig zu bewerten. Deshalb begrüße ich die Initiative des Verwaltungsvorstandes hierzu grundsätzlich sehr.
Allerdings schlage ich aus zwei Gründen vor, dieses Ziel zurückzustellen:
1.
Zusätzliche Mittel für externe Angebote, auf die für die anvisierten Veranstaltungen zurückgegriffen werden müsste, wären bereitzustellen. Dies ist im Teilhaushalt 19 bisher nicht vorgesehen.
2.
Aus meiner Sicht wäre es zudem zweckmäßiger, den ohne Zweifel sinnvollen Einstieg in das Thema Gender Budgeting im Rahmen eines von mir für 2010 bereits als Ziel aufgenommenen Themas „Gender Mainstreaming- Gesamtkonzept“ aufzunehmen. Hierfür sind Mittel eingeplant. Ohne ausreichende Kompetenzen und Erfahrungen zum Thema Gender Mainstreaming in der Mitarbeiterschaft wird ein Einstieg in Gender Budgeting leider nicht möglich sein.
Für die kommenden Jahre erkläre ich ausdrücklich meine Bereitschaft und auch meinen Wunsch, die gleichstellungspolitischen Zielstellungen der Verwaltung mit der Verwaltungsleitung und dem Rat in einem gemeinsamen Prozess festzulegen. Die entspricht im übrigen auch der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten nach § 5a Niedersächsische Gemeindeordnung.
Im Auftrag
Faber