Betreff
Durchgängige Jahresöffnungszeiten in allen Kinderbetreuungseinrichtungen
in Laatzen
Vorlage
208/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschloss der Rat auf Antrag der SPD‑Fraktion eine Regelung zur Einführung durchgängiger Jahresöffnungszeiten in den Laatzener Kindertagesstätten. Diese Regelung wurde zunächst auf die Jahre 2008 und 2009 befristet, um danach auf der Grundlage der in den beiden Jahren gesammelten Erfahrungen über eine Anschlussregelung zu beraten.

 

Die Inanspruchnahme der durchgängigen Öffnungszeiten ist ‑ mit Ausnahme begründeter Einzelfälle ‑ grundsätzlich den Kindern berufstätiger Eltern vorbehalten. Aus pädagogischen Gründen wurde die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren aufgrund der großen Alters‑ und Entwicklungsunterschiede ausgeschlossen. Die Sommerschließungszeit konnte bislang nur im Block , also für die kompletten drei Wochen, incl. der Schließungszeit zwischen Weihnachten und Neujahr gebucht werden. Hierfür waren 75 Prozent des festgesetzten Betrages für die Regelbetreuung zu bezahlen.

 

Die Betreuungszahlen blieben trotz trägerübergreifender Beteiligung insgesamt hinter den aufgrund des Elternvotums zu erwartenden Zahlen zurück. Da eine Öffnung aller Kindertageseinrichtungen wirtschaftlich nicht gerechtfertigt gewesen wäre, wurde von der vorgesehenen Möglichkeit der einrichtungsübergreifenden Betreuung in beiden Jahren Gebrauch gemacht.

 

Im Jahr 2008 wurden die insgesamt 86 angemeldeten Kinder in vier städtischen Einrichtungen und einer Einrichtung in freier Trägerschaft betreut.

 

Im Jahr 2009 waren insgesamt 61 Kinder angemeldet. Aufgrund der geringeren Kinderzahl wurde die Betreuung auf zwei Einrichtungen konzentriert und in den beiden städtischen Kindertagesstätten Rethen „Im Park“ und „An der Masch“ in Alt‑Laatzen durchgeführt. Gleichzeitig waren maximal 49 Kinder anwesend.

 

Das Angebot selbst und die Durchführung wurden von der überwiegenden Anzahl der Beteiligten positiv bewertet. Gleiches gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher wird vorgeschlagen grundsätzlich auch zukünftig an einer durchgängigen Ferienbetreuung festzuhalten.

 

Um dem von Eltern häufiger geäußerten Bedarf nach wochenweiser Betreuung gerecht zu werden, ist vorgesehen, die Ferienbetreuung ab 2010 wöchentlich buchen zu können. Die bisherige Kopplung von Sommerferien und Weihnachtsschließungszeit soll entfallen. Es ist vorgesehen, in den Sommerferien pro Woche ein Betreuungsentgelt in Höhe von 25 Prozent des festgesetzten Elternentgelts für die Regelbetreuung zu erheben. Für die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sollte der Satz 20 Prozent betragen, da die Anzahl der Schließtage durch die Verschiebungen der Feiertage zwar zwischen mindestens zwei und maximal vier Tagen variiert, allerdings bedingt durch die Jahreszeit höhere Betriebskosten entstehen.

 

Im Interesse einer wirtschaftlich tragbaren Lösung und zur Erleichterung der Organisation, wie z. B. der Anlieferung des Mittagessens und des Personaleinsatzes, sollte die Betreuung nur in einer Kindertagesstätte stattfinden. Die Einrichtung sollte für die Berufstätigen gut und ohne größere zusätzliche Wege zu erreichen sein, so dass eine zentrale Lage zu bevorzugen ist. An der bisherigen Verfahrensweise, dass die zu betreuenden Kinder nach Möglichkeit von einer Erzieherin aus ihrer Einrichtung begleitet werden, soll festgehalten werden, sofern die Anmeldungen aus den einzelnen Einrichtungen dies zulassen.

 

Alle übrigen Regelungen sollen im Wesentlichen unverändert fortbestehen. Die Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

 

Ausgehend von drei Betreuungsgruppen mit bis zu 75 Kindern während der Sommerferienbetreuung und zwei Gruppen mit ca. 40 Kindern zwischen Weihnachten und Neujahr ergeben sich Personal‑ und Betriebskosten von rund 27.500 Euro. Dem stehen Einnahmen aus Entgelten in Höhe von 6.000 Euro gegenüber. Die entsprechenden Mittel (Ausgaben 27.500 Euro, Einnahmen 6.000 Euro) sind im Haushalt bereitzustellen.

 

Mit den Trägern der Einrichtungen in freier Trägerschaft sollen Gespräche mit dem Ziel geführt werden, dass sich diese der Regelung anschließen.

 

In Vertretung

 

 

 

Arne Schneider

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die durchgängige Ferienbetreuung in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Laatzen während der niedersächsischen Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr (ohne den 31.12.) wird ab dem 01.01.2010 entsprechend der in der Anlage 1 zur Drucksache‑Nr.: 208/2009 aufgeführten Regelungen durchgeführt.