Sachverhalt:
Frau Hannelore Flebbe
hat mit Schreiben vom 24.08.2009 erklärt, dass sie ihr Mandat im Ortsrat der
Ortschaft Rethen zum 30.09.2009 niederlegt. Aus diesem Grunde ist vom Ortsrat
gemäß § 37 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 4 und 55 b Abs. 4 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung durch Beschluss festzustellen, dass die Voraussetzungen für
die Beendigung der Mitgliedschaft im Ortsrat vorliegen.
Prinz
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat nimmt von
der Verzichtserklärung des Ortsratsmitgliedes Hannelore Flebbe Kenntnis.
Der Ortsrat stellt gemäß § 37 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 4 und 55 b Absatz 4 NGO fest, dass damit die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Ortsrat der Ortschaft Rethen vorliegen und Frau Hannelore Flebbe ihren Sitz verloren hat.