- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.12.2005
- Aufstellungsbeschluss für den erweiterten Geltungsbereich
Sachverhalt:
Das im Dezember 2005 eingeleitete Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 309 wurde bisher über den Aufstellungsbeschluss hinaus (der formale Voraussetzung für die am 18.07.2006 beschlossene Veränderungssperre Nr. 19 war) nicht weitergeführt oder gar abgeschlossen, weil
1. das Vorranggebiet nach RROP 2005 ("Meerberg2") vollständig innerhalb der Schutzzone der für den Luftverkehr bedeutsamen Navigationsanlage "DVOR Leine" (Sarstedt/Moorberg) gelegen ist,
2. die geplanten Windenergieanlagen (WEA) in dieser Schutzzone gemäß Luftverkehrsgesetz bisher und bis auf Weiteres nicht genehmigungsfähig sind und
3. WEA gem. § 35 (3) Satz 1 Nr. 8 BauGB auch zugleich auch planungsrechtlich unzulässig sind,
so dass der Bebauungsplan 309 nichtig gewesen wäre, da und soweit diese Rahmenbedingen sich noch nicht geändert haben.
Wie in der DS.-Nr. 167/2009 - Erneuerung der Veränderungssperre Nr. 19 - vom 14.09.2009 näher ausgeführt ist, wird laut der Deutschen Flugsicherung (DFS) die Navigationsanlage voraussichtlich im Jahre 2011 auf Dauer außer Betrieb genommen, weshalb die Region Hannover die kurzfristige Erteilung eines Standortvorbescheids mit aufschiebender Bedingung beabsichtigt und die Stadt mit der Aufforderung, hierzu das Einvernehmen zu erteilen, erneut unter Druck setzt. - Mutmaßlicher Hintergrund der Aktivitäten der Region ist, dass die zwischen dem Investor und den örtlichen Landwirten bzw. Grundstückseigentümern geschlossen Vorverträge über die benötigten Aufstell- und Abstandsflächen und die jeweiligen Beteiligungen an den Einspeisevergütungen hinfällig werden (können), wenn nicht bis zum 31.12.2010 die Bau- und Betriebsgenehmigungen für die vier geplanten WEA erteilt wurden. –
Festzuhalten ist, dass eine Erweiterung des WEA-Standortes Meerberg westlich der Landesstraße L 410 aus der Verpflichtung des § 1 (4) BauGB folgt, die kommunale Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen: Die rechtlichen und faktischen Hinderungsgründe lagen einzig und allein in der bisherigen und voraussichtlich im Jahr 2011 endenden Unvereinbarkeit weiterer WEA mit der Navigationsanlage Leine.
Die Stadt ist
somit gefordert, nunmehr einen Bebauungsplan aufzustellen und diesen in Kraft
zu setzen. Dessen Geltungsbereich soll gegenüber den bisherigen
Planungsvorstellungen (vgl. Anlage 8 zur DS-Nr. 167/2009) sowohl für die
"Windfarm" nach Nordosten und Osten erweitert werden, als auch
komplementär zwei konkrete Kompensationsflächen (z.B. für
(Sicht-)Schutzpflanzungen) unmittelbar am südlichen Ortsrand Ingelns erhalten.
Dem erweiterten Plangebiet (siehe auch Anlage 1) ist eine eindeutige,
neue Bezeichnung zuzuweisen, nämlich
"Bebauungsplan
Nr. 309 - Neufassung -
'Lindenberg / Meerberg West', Teilbereiche A (Windfarm) sowie B und C
(Kompensationsflächen), OS Ingeln-Oesselse".
Hierzu ist der
seinerzeitige Aufstellungsbeschluss aufzuheben und ein - neuer
-Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 309 - Neufassung - erforderlich, der
seinerseits die rechtliche Voraussetzung für den Erneuten Erlass der
Veränderungssperre Nr. 19 darstellt. Deren Geltungsbereich bleibt zwar hinter
dem des B-Planes 309 -NF - Teilbereich A zurück (dieser wird nur zu einem
Bruchteil als "Sondergebiet Windfarm", zu einem Großteil als
"Fläche für Landwirtschaft" ausgewiesen), deckt jedoch unverändert
das im RROP 2005 ausgewiesene "Vorranggebiet für Windenergieanlagen"
vollständig ab.
Im Auftrag
Dürr
Anlagen
Beschlussvorschlag:
·
Der Aufstellungsbeschluss vom 20.12.2005 für den Bebauungsplan Nr. 309 "Lindenberg/Meerberg
West" wird aufgehoben.
·
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 309 -
Neufassung - "Lindenberg / Meerberg West", bestehend aus den in
Anlagen 1 und 2 beschriebenen
räumlichen Geltungs- bzw. Teilbereichen A (Windfarm) sowie B und C
(Kompensationsflächen) räumlichen Geltungsbereich, wird beschlossen.
Allgemeines Ziel
ist, für das im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2005 ausgewiesene
"Vorranggebiet für Windenergie (Meerberg 2)" mittels der kommunalen
Bauleitplanung eine "Feinsteuerung" der Windenergieanlagen
hinsichtlich u.a. der einzuhaltenden Abstände zum Ortsrand Ingeln, der überbaubaren
Flächen, der maximalen Höhen, der Erschließung etc. vorzunehmen und zugleich
zwei Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen unmittelbar am südlichen
Ortsrand Ingelns festzusetzen.