Betreff
Bebauungsplan Nr. 309 - Neufassung - "Lindenberg/Meerberg West", Teilbereiche A (Windfarm) sowie B und C (Kompensationsflächen), OS Ingeln-Oesselse

- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.12.2005
- Aufstellungsbeschluss für den erweiterten Geltungsbereich
Vorlage
203/2009
Aktenzeichen
611-01/309 NF
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das im Dezember 2005 eingeleitete Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 309 wurde bisher über den Aufstellungsbeschluss hinaus (der formale Vorausset­zung für die am 18.07.2006 beschlossene Veränderungssperre Nr. 19 war) nicht weitergeführt oder gar abgeschlossen, weil

1.      das Vorranggebiet nach RROP 2005 ("Meerberg2") vollständig innerhalb der Schutz­zone der für den Luftverkehr bedeutsamen Navigationsanlage "DVOR Leine" (Sarstedt/Moorberg) gelegen ist,

2.      die geplanten Windenergieanlagen (WEA) in dieser Schutzzone gemäß Luftver­kehrsgesetz bisher und bis auf Weiteres nicht genehmigungsfähig sind und

3.      WEA gem. § 35 (3) Satz 1 Nr. 8 BauGB auch zugleich auch planungsrechtlich unzulässig sind,

so dass der Bebauungsplan 309 nichtig gewesen wäre, da und soweit diese Rahmenbedingen sich noch nicht geändert haben.

Wie in der DS.-Nr. 167/2009  - Erneuerung der Veränderungssperre Nr. 19 - vom 14.09.2009 näher ausgeführt ist, wird laut der Deutschen Flugsicherung (DFS) die Navigationsanlage voraussichtlich im Jahre 2011 auf Dauer außer Betrieb genom­men, weshalb die Region Hannover die kurzfristige Erteilung eines Standortvorbe­scheids mit aufschiebender Bedingung beabsichtigt und die Stadt mit der Aufforde­rung, hierzu das Einvernehmen zu erteilen, erneut unter Druck setzt.  - Mutmaßlicher Hintergrund der Aktivitäten der Region ist, dass die zwischen dem Investor und den örtlichen Landwirten  bzw. Grundstückseigentümern geschlossen Vorverträge über die benötigten Aufstell- und Abstandsflächen und die jeweiligen Beteiligungen an den Einspeisevergütungen hinfällig werden (können), wenn nicht bis zum 31.12.2010 die Bau- und Betriebsgenehmigungen für die vier geplanten WEA erteilt wurden. –

Festzuhalten ist, dass eine Erweiterung des WEA-Standortes Meerberg westlich der Landesstraße L 410 aus der Verpflichtung des § 1 (4) BauGB folgt, die kommu­nale Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen: Die rechtlichen und faktischen Hinderungsgründe lagen einzig und allein in der bisherigen und voraussichtlich im Jahr 2011 endenden Unvereinbarkeit weiterer WEA mit der Navigationsanlage Leine.

Die Stadt ist somit gefordert, nunmehr einen Bebauungsplan aufzu­stellen und diesen in Kraft zu setzen. Dessen Geltungsbereich soll gegenüber den bisherigen Planungsvorstellungen (vgl. Anlage 8 zur DS-Nr. 167/2009) sowohl für die "Windfarm" nach Nordosten und Osten erweitert werden, als auch komplementär zwei konkrete Kompensationsflächen (z.B. für (Sicht-)Schutzpflanzungen) unmittel­bar am südlichen Ortsrand Ingelns erhalten. Dem erweiterten Plangebiet (siehe auch Anlage 1) ist eine eindeutige, neue Bezeichnung zuzuweisen,  nämlich "Bebauungsplan Nr. 309  - Neufassung - 'Lindenberg / Meerberg West', Teilbereiche A (Windfarm) sowie B und C (Kompensationsflächen), OS Ingeln-Oesselse".

Hierzu ist der seinerzeitige Aufstellungsbeschluss aufzuheben und ein - neuer -Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 309 - Neufassung - erforderlich, der seinerseits die rechtliche Voraussetzung für den Erneuten Erlass der Veränderungssperre Nr. 19 darstellt. Deren Geltungsbereich bleibt zwar hinter dem des B-Planes 309 -NF - Teilbereich A zurück (dieser wird nur zu einem Bruchteil als "Sondergebiet Windfarm", zu einem Großteil als "Fläche für Landwirtschaft" ausgewiesen), deckt jedoch unverändert das im RROP 2005 ausgewiesene "Vorranggebiet für Windenergieanlagen" vollständig ab. 

Im Auftrag

 

Dürr

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

·        Der Aufstellungsbeschluss vom 20.12.2005 für den  Bebauungsplan Nr. 309 "Lindenberg/Meerberg West" wird aufgehoben.

 

·        Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 309 - Neufassung - "Lindenberg / Meerberg West", bestehend aus den in Anlagen 1 und 2  beschriebenen räumlichen Geltungs- bzw. Teilbereichen A (Windfarm) sowie B und C (Kompensationsflächen) räumlichen Geltungsbereich, wird beschlossen.

 

Allgemeines Ziel ist, für das im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2005 ausgewiesene "Vorranggebiet für Windenergie (Meerberg 2)" mittels der kommunalen Bauleitplanung eine "Feinsteuerung" der Windenergieanlagen hinsichtlich u.a. der einzuhaltenden Abstände zum Ortsrand Ingeln, der überbau­baren Flächen, der maximalen Höhen, der Erschließung etc. vorzunehmen und zugleich zwei Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen unmittelbar am südlichen Ortsrand Ingelns festzusetzen.