Begründung:
Zur Begründung wird auf den ausführlichen
Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weiteren Anlagen verwiesen.
In Vertretung
Arne Schneider
Anlagen
1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
2. Haushaltsplan für 2010 mit u. a.
- dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,
- der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,
- der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden,
- dem Stellenplanes 2010
- dem Beteiligungsbericht
Anlage 1 zur Vorlage 200/2009
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen
für das Haushaltsjahr
2010
Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2010 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 66.889.500 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 79.259.300 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 62.464.900 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 72.496.500 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
3.705.700 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 10.952.000
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 12.038.700
Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 7.862.300
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 78.209.300 Euro
- Gesamtbetrag der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 91.310.800 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
auf 7.246.300 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf 3.375.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 18.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine
besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 450 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v. H.
2. Gewerbesteuer 450 v. H.
Laatzen,
den
Prinz
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzt.
Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2013 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.
Dem Stellenplan wird zugestimmt.