Begründung:

 

Zur Begründung wird auf den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weiteren Anlagen verwiesen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

Anlagen

 

1.             Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010

2.             Haushaltsplan für 2010 mit u. a.

-           dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-           der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-           der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden,

-           dem Stellenplanes 2010

-           dem Beteiligungsbericht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 zur Vorlage 200/2009

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am            folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf 66.889.500 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 79.259.300 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf        0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                      62.464.900 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                     72.496.500 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                              3.705.700 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                           10.952.000 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                   12.038.700 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                    7.862.300 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes      78.209.300 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                   91.310.800 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 7.246.300 festgesetzt.

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.375.000 € festgesetzt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 18.000.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            450 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)            450 v. H.

       2. Gewerbesteuer       450 v. H.

Laatzen, den

 

 

 

Prinz

Bürgermeister

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzt.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2013 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1  Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.