Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr sowie der Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Laatzen
Vorlage
176/2009
Aktenzeichen
370 wit
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Grundlage des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in der zur Zeit geltenden Fassung sollen auf Wunsch der Feuerwehr die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Laatzen sowie die Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Laatzen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

 

In allen 4 Ortsfeuerwehren sind inzwischen Gruppen für eine Kinderfeuerwehr eingerichtet worden. Da die Kinder sowohl von aktiven Feuerwehrmitgliedern als auch von anderen Personen betreut werden, war die Frage des Versicherungsschutzes über die Feuerwehrunfallkasse (FUK) zu klären. In dem Informationsblatt der FUK von Dezember 2008 wurde durch die FUK mitgeteilt, dass für Nicht-Mitglieder Versicherungsschutz über die FUK besteht, wenn der Träger der Feuerwehr dem regelmäßigen Einsatz dieser Personen ausdrücklich zustimmt und diese Personen dem Träger der Feuerwehr namentlich benannt werden. Diese Regelung wurde für die Stadtfeuerwehr übernommen, die Personen wurden namentlich benannt.

 

Weiterhin sollten die Regelungen der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr und der Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Laatzen entsprechend des beiliegenden Entwurfes harmonisiert werden.

 

Ich empfehle, den beigefügten Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Laatzen vom 23.02.1995 als Satzung sowie die Änderung der Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Laatzen zu beschließen.

Die Änderungen sind kursiv geschrieben worden.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr

 

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Laatzen vom 23.02.1995, die Bestandteil der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Anlagen: