sowie Geldleistungen in der Tagespflege der Stadt Laatzen
Sachverhalt:
Zur Umsetzung des im Rahmen des sogenannten Krippengipfels vom 02.04.2007 mit dem Bund angestrebten Ausbauzieles von 35% Betreuungsplätzen für alle Kinder unter drei Jahren haben Land und Kommunen am 21.10.2008 eine Vereinbarung über die Ermittlung und Aufteilung der Kosten getroffen (Vereinbarung U3).
Die Umsetzung der Vereinbarung auf Landesebene erfolgt in Niedersachsen durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von familienfreundlichen Infrastrukturen und zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots insbesondere für unter Dreijährige“. Diese regelt die Förderung der laufenden Kosten für die Kindertagespflege zunächst für die Haushaltsjahre 2009 und 2010.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung für die Betriebskosten der Kindertagespflege ist eine kommunale Regelung zur Förderung der Kindertagespflege, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Mit einer kommunalen Regelung soll der Weg bereitet werden, die Betreuung und Förderung zu einem gleichwertigen Angebot neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen zu führen. Dazu gehört insbesondere auch eine Neuregelung der Bezahlung der Tagespflegepersonen.
Bislang hat das Land max. 20% der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen erstattet. Bei dem zwischen den Jugendhilfeträgern in der Region Hannover vereinbarten Stundensatz von 2,88 € entsprach dies einem Zuschuss von 0,58 €.
Ab dem 01.08.2009 wird ein Festbetrag von 1,38 € pro Betreuungsstunde in 2009 und 1,56 € in 2010 gewährt. Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des städtischen Eigenanteils, trotz der auf Regionsebene zwischenzeitlich zum 01.08.2009 vereinbarten Erhöhung des Stundensatzes auf 3,50 €.
Die Erhöhung des Stundensatzes basiert auf der Erwartung des Landes einer angemessenen Bezahlung der Tagespflegepersonen, die auch die Attraktivität der Tagespflege erhöhen soll. Die landesweit üblichen Stundensätze bewegen sich zwischen 3,00 und 4,00 €.
Da die Stadt ab dem 01.08.09 gemäß Vereinbarung mit der Region bereits die höheren Stundensätze zahlt, soll die Satzung rückwirkend zum 01.08.2009 in Kraft treten. Ein rückwirkendes Inkrafttreten wird vom Land anerkannt.
Die Änderungen der Satzung können der beigefügten Anlage entnommen werden.
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Die Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Geldleistungen in der Tagespflege in der Stadt Laatzen“ wird in der, der Drucksache 160/2009 anliegenden Fassung beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 01.08.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 18.10.2007 außer Kraft.