Betreff
Kindertagesstätte mit Familienzentrum
- Standort -
Vorlage
148/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die geplante viergruppige Einrichtung mit dem angegliederten Familienzentrum wird inklusive der Verkehrsflächen eine Grundstücksgröße von rund 3.000 m² benötigt.

 

Zur Festlegung eines geeigneten Standortes wurden insgesamt fünf unterschiedliche Flächen in den Ortschaften Rethen und Gleidingen in die Betrachtung einbezogen:

 

·              Braunschweiger Straße - Gelände des Hallenbades

·              Flohrscher Hof

·              Braunschweiger Straße - Vorbehaltsfläche südöstlich des Friedhofes

·              Zur Sehlwiese - Fläche nördlich neben der bestehenden Kindertagesstätte

·              Schützenstraße - Rodelberg/Bolzplatz neben der bestehenden Kindertagesstätte.

 

Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung folgender Aspekte:

 

·              Städtebauliche Entwicklungsplanung

·              Einzugsbereich

·              Eigentumsverhältnisse

·              Platzbedarf

·              Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und fußläufig

·              möglichst geringe Verkehrsbelastung für das Wohnumfeld

 

Der Standort „Hallenbad“ bietet die besten Voraussetzungen, das Vorhaben zu realisieren. Das Grundstück ist für den Bau einer viergruppigen Einrichtung sehr gut geeignet. Es liegt an zentraler Stelle in der Mitte der Ortschaft Rethen und ist für viele Familien fußläufig zu erreichen. In der Nähe der Einrichtung befinden sich fußläufig die Haltestellen der Üstra sowie der Bahnhof. Stellplätze sind auch auf dem benachbarten Grundstück der Sporthalle vorhanden. Auch für Familien aus Gleidingen ist dieser Standort gut erreichbar, ohne dass es zu einer wesentlichen höheren Verkehrsbelastung kommt.

 

Der Beginn der Bauarbeiten ist nach erfolgter Freiräumung des Geländes Ende 2010 möglich, die Inbetriebnahme könnte in der zweiten Jahreshälfte 2011 erfolgen.

 

Eine Realisierung des Projektes auf der Fläche des Flohrschen Hofes ist nicht möglich, da die bisherige Grundstückseigentümerin mehrere Teilflächen zwischenzeitlich veräußert hat und die verbleibende Grundstücksgröße für die Errichtung einer Kindertagesstätte nicht ausreicht.

 

Das Grundstück südöstlich des Friedhofes in Rethen kommt aus fachlicher Sicht nicht in Betracht. Im unmittelbaren Umkreis des Grundstücks gibt es nur wenig Wohnbebauung. Mit einer Bebauung des Erdbeerfelds ist in naher Zukunft nicht zu rechnen. Zudem würde eine Einrichtung an dem Standort zu erheblichen Verkehrsbelastungen der Braunschweiger Straße und der Gubiner Straße führen.

 

Auch sind die beiden Standorte „Zur Sehlwiese“ und „Schützenstraße“ nicht vorzuziehen, weil sie jeweils im gleichen Einzugsbereich wie die bereits an den Standorten bestehenden Kindertagesstätten liegen.

 

In Vertretung

 

 

 

Arne Schneider

 

Beschlussvorschlag:

 

Die neue Kindertagesstätte mit Familienzentrum wird auf dem städtischen Grundstück Braunschweiger Straße 2 D (Flurstück 210/35, Flur 6. Gemarkung Rethen) errichtet.

 

Die notwendigen Vorplanungen sind so zu terminieren, dass mit den Bauarbeiten unmittelbar nach dem Abriss der auf dem vorgesehenen Standort z. Zt. Noch befindlichen Gebäude begonnen werden kann.