Betreff
Tagespflege-Entgeltstaffel
Vorlage
047/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bundesgesetzgeber verpflichtet die Kommunen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren bis zum 01.10.2010. Hierzu gehört neben der Betreuung in Einrichtungen auch die Betreuung in Tagespflegeverhältnissen, die zu diesem Zweck als gleichberechtigtes Alternativangebot auszubauen sind. Im Sinne dieser Gleichbehandlung ist auch eine vergleichbare Regelung der Elternentgelte einzuführen, um eine Schlechterstellung der Tagespflege zu verhindern. Bislang sind Eltern auch auf Grund der für sie gegenüber einer Betreuung in Krabbelgruppen erheblich teureren Tagespflegebetreuung wenig an dieser Betreuungsform interessiert (siehe hierzu auch Dr.‑Nr.: 083/2007).

 

Im Interesse einer möglichst einheitlichen Regelung der Tagespflege haben alle Kommunen in der Region Hannover eine gemeinsame Vereinbarung zur Übernahme der Tagespflege geschlossen. Diese regelt neben dem Qualifizierungs- und Überprüfungsverfahren für Tagesmütter und Tagesväter und den Grundlagen der Bezahlung der Tagespflegepersonen auch die Höchstbeträge der von den Eltern zu zahlenden Entgelte. Um eine Gleichbehandlung der Eltern, die einen Tagespflegeplatz in Anspruch nehmen wollen zu gewährleisten, ist im Fall der Stadt Laatzen die Übernahme der nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestaffelten Elternentgelte aus dem Kitabereich auch für die Tagespflege erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Entgelte können der Anlage entnommen werden. Die in der Stufe B 07 ausgewiesenen Beträge entsprechen den in der Vereinbarung benannten Beträgen inklusive des Verpflegungsanteiles. Sie korrespondieren somit mit den Aufwendungen, die Eltern für einen vergleichbaren Krabbelgruppenplatz bezahlen müssen.

 

Die Bezahlung der Tagesmütter und –väter erfolgt über die Stadt Laatzen entsprechend der mit der Region Hannover geschlossenen Vereinbarung und der darin festgelegten Stundensätze. Diese werden in den Fällen, in denen die Eltern auch bislang schon Zuschüsse von der Stadt erhalten haben (Wirtschaftliche Jugendhilfe), auch jetzt bereits an die Tagespflegepersonen gezahlt.

 

Eltern, denen die Aufbringung der Entgelte auf Grund Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht  zuzumuten ist, sind gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII von der Zahlung des Teilnahmebeitrages frei zu stellen. Die hieraus resultierenden Einnahmeausfälle werden der Stadt Laatzen von der Region Hannover erstattet. Dies stellt zwar eine Einnahmeverbesserung dar, denn bislang erfolgte kein finanzieller Ausgleich, allerdings können die gesamten finanziellen Auswirkungen dieser neuen Entgeltregelung auf den städtischen Haushalt im Vorfeld mangels entsprechender Vergleichsdaten und fehlender Erfahrungswerte nicht beziffert werden. Im Haushaltsjahr 2006 betrugen die Ausgaben für die Tagespflege 34.600 €, die Einnahmen aus anteiligen Elternentgelten beliefen sich auf 5.400 €. Im Haushaltsplan 2007 sind im UA 45420 Ausgaben in Höhe von 50.000 € und Einnahmen in Höhe von 8.000 € veranschlagt.

 

In Vertretung:

 

 

 

Fischbach

 

Anlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Inanspruchnahme eines Tagespflegeplatzes sind ab dem 01.08.2007 die in der Anlage zur Drucksache 047/2007 aufgeführten Entgelte zu entrichten. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Benutzungstarifes für die Kindertagesstätten und die Kinderspielkreise der Stadt Laatzen in der jeweils gültigen Fassung.