Betreff
Straßensanierung mit Anliegerbeteiligung gemäß Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Vorlage
145/2009
Aktenzeichen
664 Wen
Art
Mitteilung

Mit Dr.-Nr. 135/2005 ist für das Stadtgebiet ein Sanierungsprogramm aufgestellt worden, welches die Straßen erfasst hat, die bis dahin bzw. in den nächsten Jahren nicht nur unterhalten sondern komplett saniert werden mussten. Aus dem Programm sind in den letzten Jahren in Alt-Laatzen die Straßen August-Bebel-Straße, Ernst-Reuter-Straße und Ziegeleistraße erneuert worden. In den nächsten Jahren sollen in Gleidingen  Nordstraße, Immengarten und Am Steinacker saniert werden.

 

Das Straßensanierungsprogramm soll gemäß anliegender Prioritätenliste fortgeschrieben werden. Wie zuvor, sind in dem Programm Straßen aufgelistet, die aufgrund ihres Zustandes und Alters komplett saniert werden müssen. Ein Abgleich mit dem Zustand der Kanäle wird dabei mit durchgeführt.

 

Für die Sanierungsmaßnahmen erhebt die Stadt von den anliegenden Grundstückseigentümern Straßenausbaubeiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Die Höhe der Kosten, die auf die Anlieger umgelegt werden, liegt zwischen 75 % und rd. 40 % der Baukosten und ist abhängig von der Einstufung der Straße als Anliegerstraße oder als Straße mit innerörtlichem Verkehr. Für die Zuordnung der Straßen zu bestimmten Straßentypen gibt es keine allgemein verbindlichen Maßstäbe. Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, werden als Anliegerstraße eingestuft. Straßen hingegen, die sowohl der Erschließung der Grundstücke und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb  von im Zusammenhang bebauter Ortsteile dienen, werden als Straßen mit innerörtlichem Verkehr eingestuft.

 

Die anliegende Prioritätenliste der Straßen, die ab 2010 zur Sanierung anstehen, ist lediglich als ein Vorschlag zu verstehen. Da sich fast alle Straße in einem ähnlich schlechten Zustand befinden, kann die Reihenfolge bei Bedarf geändert werden.

 

Aufgrund der relativ hohen Investitionen, der intensiven Beteiligungsverfahren und Grenzen der Personalkapazitäten können nicht alle Straßen zugleich saniert werden. 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Dürr

Stadtrat 

 

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Das vorgeschlagene Straßensanierungsprogramm wird gebilligt und bei den zukünftigen Haushaltsplanberatungen berücksichtigt.