- Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren und
- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Planentwurf hat gem. § 3 (2) BauGB in der auf 2 Wochen verkürzten Frist vom 19.03.2009 bis einschließlich 02.04.2009 erneut öffentlich ausgelegen, parallel dazu wurden gem. § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt (Fristende 02.04.2009).
Aus diesen Verfahrensschritten liegen die nachstehend aufgelisteten und als Anlagen 2 bis 9 beigefügten Stellungnahmen mit zu behandelnden Anregungen und Hinweisen vor, wodurch der am 05.03.2009 unter Vorbehalt gefasste Satzungsbeschluss gegenstandslos geworden ist.
siehe Anlage |
Stellungnahmen
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Inhalt
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... von: |
... vom:
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Private Dritte (§ 3 (2) BauGB) |
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2 |
D. Luckow, Wülferoder Str. -
für Verwaltungsbeirat d. Wohneigentumsanlage Wülferoder Str. 23-31 /
Pettenkoferstr. 9 - 21 |
24.03.2009 |
Einwendungen u. Anregungen zur
Anlieferzone an der Pettenkoferstraße |
3 |
Stadtteilforum (14 gleichlautende
Anschreiben von 15 Unterzeichner/Innen) |
25.03.2009 |
Bedenken zu Spielhallen |
4 |
Arbeitsgemeinschaft der ev.-luth.
Kirchengemeinden in der Region Laatzen |
28.03.2009 |
Bedenken zu Spielhallen |
5 |
Heiner O. Kiso, Marktstr. |
02.04.2009 |
Diverse Anregungen; Bedenken zu
Spielhallen |
6 |
J. Köhne, Oppelner Str. |
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Bedenken gegen Spielhallen |
7 |
H. u. W. Hoenicke, Engerode |
04.05.2009 |
Bedenken bezügl. zusätzlichem
Einzelhandel, zu Bowling-/Kegelbahnen; Anregungen bezügl. Wochenmarkt,
Verkehrsführung .... |
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Behörden/ Träger öffentl. Belange (§ 4 (2) BauGB |
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8 |
Polizeikommissariat
Laatzen |
24.03.2009 |
Bedenken
gegen Spielhallen aus kriminal-präventiver Sicht |
9 |
Region
Hannover |
02.04.2009 |
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Belang Vorbeugender
Brandschutz |
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Hinweis
auf frühere Stellungnahme |
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Belang Immissionsschutz |
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Hinweis
zu TA-Lärm |
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Belang Wasserwirtschaft |
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Hinweise
bezügl. Versickerung von Oberflächenwasser |
Der in die Abschnitte A1, A2 und A3 gegliederte Abwägungs- und Beschlussvorschlag der Verwaltung zu den Anregungen und Hinweisen zielt darauf ab, den aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen bestehenden Planentwurf wie öffentlich ausgelegt - d.h., ohne inhaltliche Änderungen - entsprechend dem Beschlussvorschlag B als Satzung zu beschließen.
Aufgrund der voraufgegangenen intensiven Debatte um die Spielhallen anlässlich des Auslegungsbeschlusses am 05.03.2009 und der überwiegend hierzu eingegangen Anregungen (Bedenken) erscheint es zweckmäßig, die Abwägung und Entscheidung zu diesem Thema den davon abhängenden Beschlussfassungen über die einzelnen Stellungnahmen voranzustellen.
Hinweis:
Der Planentwurf in der Fassung vom 10.06.2009 einschließlich der textlichen Festsetzung § 4 ist trotz des aktualisierten Datums inhaltlich mit der Auslegungsfassung von 27.02.2009 identisch; bei den vorgenommenen Korrekturen und Ergänzungen der TF §§ 9 und 15 und dem angefügten Hinweis 4 handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen aufgrund der Hinweise der Region Hannover.
Die gem. § 9 BauGB mit zu beschließende Planbegründung (Stand: 11.06.2009) ist mit der Entwurfsbegründung (Stand 27.02.2009) nahezu identisch. Die geänderten und ergänzten Textpassagen sind durch eine Markierung am linken Rand kenntlich gemacht.
Im Auftrag
Dürr
Anlagen
1 - Abwägungs- und
Beschlussvorschläge zu 2 – 9
2 - 7 - Anregungen von Bürgern aus dem Auslegungsverfahren
8 u. 9 - Stellungnahmen der TöB (Polizeikommissariat Laatzen, Region Hannover)
10-0.3 - Planzeichnung, Zeichenerklärung, textliche Festsetzungen
11 - Planbegründung
Beschlussvorschlag:
B) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 B - 12. Änderung (gem. § 13 BauGB) - "Zentrumsbereich II" wird in der Fassung vom 06.10.2009 als Satzung beschlossen. Die dazugehörige, überarbeitete Begründung in der Fassung vom 10.06.2009 wird als Planbegründung beschlossen.