Herr Ali Reza Sakhizadah hat mit Schreiben vom 21.12.2022 mitgeteilt, dass er mit
Wirkung vom 01.01.2023 ein hauptberufliches Dienstverhältnis im Sinne des § 50 Ab-satz 2 NKomVG mit der Stadt Laatzen eingeht.
Gemäß § 50 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 50 Absatz 2 und 91 Absatz 4 NKomVG führt dies zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat und daraus folgend zum Sitzverlust (§ 52 Absatz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 NKomVG).
Aus diesem Grunde ist vom Ortsrat gemäß § 52 Absatz 2 in Verbindung mit § 91 Ab-satz 4 NKomVG durch Beschluss festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Ortsrat Laatzen vorliegen.
Kai Eggert
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat nimmt vom Sitzverlust des Ortsratsmitgliedes Ali Reza
Sakhizadah auf-grund der Aufnahme eines Arbeitnehmerverhältnisses bei der Stadt
Laatzen (§ 52 Ab-satz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)) Kenntnis.
Der Ortsrat stellt gemäß § 52 Absatz 2 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 NKomVG fest, dass damit die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Ortsrat Laatzen vorliegen und Herr Ali Reza Sakhizadah seinen Sitz verloren hat.