- Anfrage der CDU-FDP-Gruppe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Die Anfrage der CDU-FDP-Gruppe im Rat wird wie folgt beantwortet:
1.
Wird das OZG in Laatzen fristgerecht Ende 2022 umgesetzt sein?
Wenn nein, wann wird mit der vollständigen Umsetzung gerechnet?
Die Stadt Laatzen wird bis spätestens zum 31.12.2022 das Serviceportal
mit ersten Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen
freischalten.
Eine vollständige Umsetzung des OZG wird zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht
gegeben sein.
Von den OZG-Leistungspaketen (insg. 575) fallen viele als sogenannte
EfA-Leistungen (eine Stelle entwickelt die Lösung; alle können die Lösung
nachnutzen) in die Verantwortung des Bundes und der Bundesländer. Davon
befinden sich 51 Leistungen noch in Planung, für 186 hat die Umsetzung begonnen
und erst 114 Leistungen befinden sich in der Go-Live-Phase, die aber auch
höchstens den Reifegrad 2 (die Leistung kann grundsätzlich online beantragt
werden) erreichen müssen, um die Anforderungen aus dem OZG zu erfüllen.
Eine belastbare Einschätzung hinsichtlich des Zeitpunktes zu dem
alle OZG-Leistungen verfügbar sein werden, kann derzeit aus Sicht der
Stadtverwaltung daher nicht gegeben werden.
2.
Welche Verwaltungsleistungen der Stadt Laatzen müssen laut OZG
digital zur Verfügung gestellt werden?
Zur Verfügung gestellt werden müssen grundsätzlich alle 575
OZG-Leistungspakete. In der Alleinverantwortung der Stadt Laatzen liegen jedoch
lediglich 23 Pakete (aus sog. Leistungskatalog Typ 5).
Bei den übrigen Leistungspaketen liegt zwar zum Teil der Vollzug
bei den Kommunen, die Regelungskompetenz jedoch bei Bund bzw. Land. Hier
erfolgt, wenn möglich, eine Verknüpfung zur Bundes- oder Landesleistung bzw.
wird bei vorhandenen Efa-Leistungen geprüft, ob die Lösung umgesetzt werden
kann oder ob die Stadt Laatzen eine eigene Lösung implementieren muss.
3.
Welche Verwaltungsleistungen befinden sich aktuell in Laatzen in
der Umsetzung?
Neben den Verknüpfungen zu Bundes- und Landesleistungen, befinden
sich aktuell folgende Leistungen in der Umsetzung:
Digitale Baugenehmigung (Pilotprojekt)
Anforderung Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden beim Standesamt
Übermittlung des Gartenwasserzählerstandes
An-/Abmeldung Hund
Onlineanmeldung Kindertagesstätten
4.
Wie ist die Zeitplanung für alle aus Frage 2 identifizierten
Verwaltungsleistungen?
Die vollständige Verfügbarkeit der Leistungspakete, welche in der
Verantwortung der Stadt Laatzen liegen, ist, mindestens im Reifegrad 2, bis zum
31.01.2023 vorgesehen.
Bei den übrigen Leistungspaketen kann derzeit keine konkrete
Zeitplanung benannt werden.
5.
Mit welchem Anbieter oder Anbietern wird die Umsetzung
durchgeführt?
Das Serviceportal ist „Rathausdirekt“ der Firma Nolis. Für die
elektronische Vorgangsbearbeitung im Bereich der Allgemeinen
Schriftgutverwaltung (ASV) kommt die Software „enaio“ von Optimal Systems zum
Einsatz. Zwischen beiden Fachverfahren kommt eine bidirektionale Schnittstelle
zum Einsatz, die den Datenaustausch zwischen Portal und ASV sicherstellt und
die Kommunikation mit den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen
sicherstellt.
Darüber hinaus werden weitere bei der Stadt Laatzen eingesetzte Fachverfahren
im Rahmen der laufenden Umsetzung auf OZG-Relevanz und Nutzbarkeit geprüft.
6.
Welche Fachverfahren werden in Laatzen eingesetzt?
Im Rahmen der OZG-Umsetzung werden folgende Fachverfahren bei der
Stadt eingesetzt:
Rathausdirekt, nolis
enaio, Optimal Systems
newsystem kommunal, Infoma
pmPayment, GovConnect
VOIS, HSH
NH Kindergartenverwaltung, Nordholz
AutiSta, VfSt
ProBAUG, prosoz
Vemags, Hessen mobil
Weitere bei der Stadt Laatzen eingesetzte Fachverfahren befinden
sich in der Prüfung hinsichtlich der OZG-Relevanz.
7.
Besitzen alle Fachverfahren in der aktuell eingesetzten Version
eine Schnittstelle, so dass die Ergebnisse aus Frage 2 identifizierten
Verwaltungsleistungen digital verarbeitet werden können?
Nicht alle Fachverfahren besitzen eine Schnittstelle, um
Leistungen online entgegennehmen zu können. Insbesondere, weil noch keine
Anforderung daran besteht aufgrund der fehlenden Leistungen.
Im Rahmen der Umsetzung des OZG wird die Stadt Laatzen jedoch alle
Fachverfahren auf mögliche Schnittstellen prüfen; bei der Einführung neuer
Fachverfahren ist diese Prüfung bereits Teil des Beschaffungsprozesses.
Es gibt allerdings Leistungen, welche ohne Fachverfahren
bearbeitet werden (z.B. die Genehmigungen nach der Baumschutzsatzung). Hier
wird mit einer bidirektionalen Schnittstelle zwischen Serviceportal und
Allgemeiner Schriftgutverwaltung gearbeitet, so dass eingehende Anträge
medienbruchfrei übertragen werden können.
8.
Ist die Barrierefreiheit in den Onlineverfahren gewährleistet?
Ob das Serviceportal in
Verbindung mit dem CMS der Internetseite die geforderte Barrierefreiheit
gewährleisten kann, befindet sich derzeit in der Prüfung.
Im Auftrag
Silke Pohl