Betreff
Anfrage zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Laatzen
- Anfrage der CDU-FDP-Gruppe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/284/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Anfrage der CDU-FDP-Gruppe im Rat wird wie folgt beantwortet:

 

1.         Wird das OZG in Laatzen fristgerecht Ende 2022 umgesetzt sein? Wenn nein, wann wird mit der vollständigen Umsetzung gerechnet?

Die Stadt Laatzen wird bis spätestens zum 31.12.2022 das Serviceportal mit ersten Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen freischalten.
Eine vollständige Umsetzung des OZG wird zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gegeben sein.

Von den OZG-Leistungspaketen (insg. 575) fallen viele als sogenannte EfA-Leistungen (eine Stelle entwickelt die Lösung; alle können die Lösung nachnutzen) in die Verantwortung des Bundes und der Bundesländer. Davon befinden sich 51 Leistungen noch in Planung, für 186 hat die Umsetzung begonnen und erst 114 Leistungen befinden sich in der Go-Live-Phase, die aber auch höchstens den Reifegrad 2 (die Leistung kann grundsätzlich online beantragt werden) erreichen müssen, um die Anforderungen aus dem OZG zu erfüllen.

Eine belastbare Einschätzung hinsichtlich des Zeitpunktes zu dem alle OZG-Leistungen verfügbar sein werden, kann derzeit aus Sicht der Stadtverwaltung daher nicht gegeben werden.

2.         Welche Verwaltungsleistungen der Stadt Laatzen müssen laut OZG digital zur Verfügung gestellt werden?

Zur Verfügung gestellt werden müssen grundsätzlich alle 575 OZG-Leistungspakete. In der Alleinverantwortung der Stadt Laatzen liegen jedoch lediglich 23 Pakete (aus sog. Leistungskatalog Typ 5).

Bei den übrigen Leistungspaketen liegt zwar zum Teil der Vollzug bei den Kommunen, die Regelungskompetenz jedoch bei Bund bzw. Land. Hier erfolgt, wenn möglich, eine Verknüpfung zur Bundes- oder Landesleistung bzw. wird bei vorhandenen Efa-Leistungen geprüft, ob die Lösung umgesetzt werden kann oder ob die Stadt Laatzen eine eigene Lösung implementieren muss.

3.         Welche Verwaltungsleistungen befinden sich aktuell in Laatzen in der Umsetzung?

Neben den Verknüpfungen zu Bundes- und Landesleistungen, befinden sich aktuell folgende Leistungen in der Umsetzung:

Digitale Baugenehmigung (Pilotprojekt)
Anforderung Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden beim Standesamt
Übermittlung des Gartenwasserzählerstandes
An-/Abmeldung Hund
Onlineanmeldung Kindertagesstätten

4.         Wie ist die Zeitplanung für alle aus Frage 2 identifizierten Verwaltungsleistungen?

Die vollständige Verfügbarkeit der Leistungspakete, welche in der Verantwortung der Stadt Laatzen liegen, ist, mindestens im Reifegrad 2, bis zum 31.01.2023 vorgesehen.

Bei den übrigen Leistungspaketen kann derzeit keine konkrete Zeitplanung benannt werden.

5.         Mit welchem Anbieter oder Anbietern wird die Umsetzung durchgeführt?

Das Serviceportal ist „Rathausdirekt“ der Firma Nolis. Für die elektronische Vorgangsbearbeitung im Bereich der Allgemeinen Schriftgutverwaltung (ASV) kommt die Software „enaio“ von Optimal Systems zum Einsatz. Zwischen beiden Fachverfahren kommt eine bidirektionale Schnittstelle zum Einsatz, die den Datenaustausch zwischen Portal und ASV sicherstellt und die Kommunikation mit den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen sicherstellt.
Darüber hinaus werden weitere bei der Stadt Laatzen eingesetzte Fachverfahren im Rahmen der laufenden Umsetzung auf OZG-Relevanz und Nutzbarkeit geprüft.

6.         Welche Fachverfahren werden in Laatzen eingesetzt?

Im Rahmen der OZG-Umsetzung werden folgende Fachverfahren bei der Stadt eingesetzt:

Rathausdirekt, nolis
enaio, Optimal Systems
newsystem kommunal, Infoma
pmPayment, GovConnect
VOIS, HSH
NH Kindergartenverwaltung, Nordholz
AutiSta, VfSt
ProBAUG, prosoz
Vemags, Hessen mobil

Weitere bei der Stadt Laatzen eingesetzte Fachverfahren befinden sich in der Prüfung hinsichtlich der OZG-Relevanz.

7.         Besitzen alle Fachverfahren in der aktuell eingesetzten Version eine Schnittstelle, so dass die Ergebnisse aus Frage 2 identifizierten Verwaltungsleistungen digital verarbeitet werden können?

Nicht alle Fachverfahren besitzen eine Schnittstelle, um Leistungen online entgegennehmen zu können. Insbesondere, weil noch keine Anforderung daran besteht aufgrund der fehlenden Leistungen.

Im Rahmen der Umsetzung des OZG wird die Stadt Laatzen jedoch alle Fachverfahren auf mögliche Schnittstellen prüfen; bei der Einführung neuer Fachverfahren ist diese Prüfung bereits Teil des Beschaffungsprozesses.

Es gibt allerdings Leistungen, welche ohne Fachverfahren bearbeitet werden (z.B. die Genehmigungen nach der Baumschutzsatzung). Hier wird mit einer bidirektionalen Schnittstelle zwischen Serviceportal und Allgemeiner Schriftgutverwaltung gearbeitet, so dass eingehende Anträge medienbruchfrei übertragen werden können.

8.         Ist die Barrierefreiheit in den Onlineverfahren gewährleistet?

Ob das Serviceportal in Verbindung mit dem CMS der Internetseite die geforderte Barrierefreiheit gewährleisten kann, befindet sich derzeit in der Prüfung.

 

Im Auftrag

 

 

 

Silke Pohl