Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
- Verschiebung von Haushaltsmitteln für Prozess-Software
Vorlage
2022/222/51
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2023 für die Einführung einer neuen Prozesssoftware veranschlagten Mittel sind aufgrund eines gestuften Vorgehens sowie aktueller Lizenzmodelle komplett im Ergebnishaushalt erforderlich und nicht wie zum Teil geplant im Finanzhaushalt.

 

Die ursprüngliche Veranschlagung beruhte auf der Planung, die ausgelaufene Bestandssoftware ohne grundlegende Anpassung neu zu vergeben. Zudem orientierte sich die Veranschlagung an einem veralteten Lizenzmodel, welches den dauerhaften Erwerb von Lizenzen vorsieht. Aktuelle Lizenzen werden häufig jedoch in der Form von Mietmodellen bzw. sogenannten „Software as a Service Modellen“ angeboten, wodurch lediglich ein zeitweises Nutzungsrecht über den ausgeschriebenen Zeitraum erworben wird.

 

Die aktuellen Planungen sehen zunächst eine Begleitung und Beratungsdienstleistung vor, um eine nachhaltige Einführung und Nutzung einer Prozess-Software bei der Stadt Laatzen zu erzielen.

 

 

Sowohl die Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen als auch die Aufwendungen für Nutzungsrechte, auch in Form von Mietmodellen, sind jeweils im Ergebnishaushalt zu veranschlagen.

 

Um daher die Mittel in der aktuellen Veranschlagung für den vorgesehenen Zweck nutzen zu können, müssen die Mittel im Rahmen der Veränderungsliste verschoben werden, sodass letztlich 17.500€ im Ergebnishaushalt im Jahr 2023 zur Verfügung stehen.

 

Weitere etwaige Bedarfe werden im Rahmen der regulären Haushaltsplanungen erneut veranschlagt.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Silke Pohl

Beschlussvorschlag:

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2023 zur Einführung einer Prozesssoftware vorgesehenen Mittel in Höhe von 11.000 € werden aus dem Finanzhaushalt des Teilhaushalts 12 Produkt 122100 in den Ergebnishaushalt, Produkt 122100 verschoben, Veränderungen in der Mittelhöhe ergeben sich nicht.