Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Laatzener Solaroffensive - Dachflächen stadteigener Gebäude nutzen
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke im Rat
Vorlage
2022/222/33
Art
Antrag
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die Reduktion des CO2-Fußabdrucks der eigenen Gebäude ist eine der wenigen Klimaschutzmaßnahmen, die sich im direkten Einflussbereich einer Kommune befindet. Die Bereitstellung eigener Dachflächen zur Stromerzeugung ist eine vielfach erprobte und verhältnismäßig einfach umzusetzende Maßnahme, um den Energieverbrauch aus fossilen Quellen zu verringern. Daher treiben zahlreiche Gebietskörperschaften derzeit ihre entsprechenden Aktivitäten voran:

 

o    Die Landeshauptstadt Hannover hat mit Enercity eine Vereinbarung zur Vermietung von 150 stadteigenen Dachflächen abgeschlossen, die vorsieht, dass Enercity auf eigene Kosten PV-Anlagen errichtet, betreibt und den erzeugten Strom vermarktet.

o    Die Stadt Mannheim hat mit MVV ein Joint Venture gegründet, das das Ziel verfolgt, im Rahmen der Solaroffensive der Stadt den Stromverbrauch stadteigener Liegenschaften vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.

o    Im Vier-Punkte-Plan des Landes Niedersachsen wird der geplanten PV-Offensive das größte CO2-Reduktionspotenzial zugesprochen.

o    Auch die Region Hannover setzt im Ziel, den eigenen Gebäudebestand bis 2035 klimaneutral betreiben zu können, in erster Linie auf Photovoltaik.

Die Stadt Laatzen ist durch die zahlreichen umgesetzten und geplanten Bautätigkeiten bereits weit fortgeschritten bei der Verbesserung des CO2-Fußabdrucks des eigenen Gebäudebestands. Die Beratungen des Ausschusses für nachhaltige Stadtentwicklung und Feuerschutz am 16. Mai 2022 haben jedoch ergeben, dass es innerhalb der Verwaltung keine Planungen für eine systematische Erschließung und Planung der Nutzung stadteigener Dachflächen zur Eigenenergieerzeugung mittels PV-Anlagen über neue Gebäude und „größere bauliche Unterhaltungsmaßnahmen“ hinausgibt.

Dies sollte dringend nachgeholt werden. Das Solarkataster der Region Hannover und die jüngst erstellte Solarpotenzialanalyse bieten dafür die notwendige Grundlage. Demzufolge könnte allein mit PV auf öffentlichen Dächern rund 12 % des Endenergieverbrauchs in Elektrizität der Stadt Laatzen gedeckt werden. Im Abschlussbericht des Klimaschutzmanagers sind Beispiele für die Amortisationsdauern derartiger Projekte aufgeführt, die darlegen, dass diese Investitionen im Regelfall mittelfristig rentabel sein und kommunale Haushaltsmittel einsparen dürften. Angesichts der seitdem deutlich gestiegenen Strompreise, die dauerhaft oberhalb des Niveaus von 2020 bleiben werden, dürfte die Rentabilität mittlerweile noch besser ausfallen. Die jüngste EEG-Novelle hat die Rahmenbedingungen zusätzlich wieder verbessert.

Wichtig ist, die Abfolge der Belegung von Dachflächen mit PV sinnvoll zu priorisieren, damit jeder eingesetzte Euro bestmöglich zum Klimaschutz beiträgt. Die Priorisierung sollte mindestens nach den folgenden Kriterien erfolgen:

o    CO2-Emissionsreduktionspotenzial (Größe der Anlage, Gunst des Standorts, Eigenverbrauchsmöglichkeiten),

o    Rentabilität,

o    Synergien mit bereits geplanten Maßnahmen.

Dabei sind knappe Handwerkskapazitäten zu berücksichtigen, was zusätzlich eine Konzentration auf große Standorte rechtfertigt.

Damit ein entsprechendes Konzept nicht nur erarbeitet, sondern auch umgesetzt wird, ist eine enge Begleitung durch die politischen Gremien notwendig. Dazu sollte ein jährliches Berichterstattungssystem aufgebaut werden, dass es ermöglicht, mit möglichst geringem Aufwand den Fortschritt bei der Umsetzung zu beurteilen und über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen und Beschlüsse zu befinden. Dabei sollten Synergien mit den gem. § 17 NKlimaG zu erstellenden Energieberichten genutzt werden.

Der Beschluss des Rates vom 30.09.2021 (Drucksache 2021/142) „Standard für Neubauten und Sanierung städtischer Gebäude“ bleibt davon unberührt. Das Ziel dieses Antrags ist losgelöst von umfassenderen Sanierungen die Nutzung stadteigener Flächen für PV zu beschleunigen.

Ulrich Haarmann

Antrag:

 

1.    Die Verwaltung unterrichtet den Rat bis spätestens zum 28.02.2023 darüber, welche eigenen Gebäude der Stadt auf Basis der Solarpotenzialanalyse als geeignet erscheinen, in welcher Größenordnung mit PV-Anlagen ausgerüstet zu werden.

2.    Bis spätestens 30.06.2023 erstellt die Verwaltung ein Konzept zur Ausstattung stadteigener Gebäude (einschl. Gebäude der stadteigenen Gesellschaften) mit PV, das mindestens das folgende enthalten sollte:

o    Baseline,

·         installierte Leistung PV (in kWp) zum 31.12.2022,

·         verbrauchte Elektrizität (in MWh), damit verbundene Kosten und damit verbundene CO2-Emissionen,

·         Eigenstromerzeugung (in MWh) sowie

·         verbrauchte Heizenergie (in MWh), damit verbundene Kosten und damit verbundene CO2-Emissionen stadteigener Gebäude.

o    ein ehrgeiziges und realistisches Ziel für die avisierte installierte Leistung im Jahr zum 31.12.2027 und zum 31.12.2032,

o    ein Zeitplan, bis wann welches dieser Gebäude mit welcher Leistung (in kWp) ausgestattet werden soll.

o    Kriterien, nach denen die Zeitplanung vorgenommen worden ist.

o    Darlegung, ob und wenn ja, in welcher Form externe Dienstleister (z.B. Enercity) eingebunden werden sollen.

o    Synergien mit sonstigen Bauvorhaben, geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen an Heizungsanlagen und Gebäudehüllen sowie dem Sanierungsfahrplan gemäß dem Beschluss des Rates vom 30.09.2021 (Drucksache 2021/142).

3.    Das Konzept ist, soweit bereits möglich gemeinsam mit dem Energiebericht gemäß § 17 NKlimaG, bis spätestens zum 30.06.2023 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.    Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung werden in den Haushalt eingestellt.

5.    Die Verwaltung unterrichtet den Rat jährlich bis zum 31.03. jedes Jahres beginnend mit dem 31.03.2024 über

o    installierte Leistung PV (in kWp),

o    verbrauchte Elektrizität (in MWh), damit verbundene Kosten und damit verbundene CO2-Emissionen,

o    Eigenstromerzeugung (in MWh) sowie

o    verbrauchte Heizenergie (in MWh), damit verbundene Kosten und damit verbundene CO2-Emissionen von und auf städtischen Gebäuden,

o    den Stand der Umsetzung des o.g. Konzepts,

o    etwaigen, aufgetretene Schwierigkeiten, die Risiken für die weitere Umsetzung bergen,

o    ggf. eine aktualisierte Zeitplanung, wenn es zu schwerwiegenden Verzögerungen kommt.

6.    Die Berichterstattung erfolgt in einem einheitlichen Format, um die jährlichen Fortschritte bewerten zu können. Alle Möglichkeiten für eine möglichst schlanke und weitgehend digitalisierte Berichterstattung (z.B. mittels des in Drucksache 2022/090/1 angesprochenen CAFM-Systems) sind zu nutzen.

7.    Der Beschluss des Rates vom 30.09.2021 (Drucksache 2021/142) bleibt davon unberührt.