Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Neue Aufgabe "kommunale Wärmeplanung" als Chance zur Stärkung des Klimaschutzmanagements nutzen
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/222/30
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Im Haushaltsplanentwurf 2023 sind die Eigenanteile für Wärmeplanungen von sieben Quartieren im Stadtgebiet (je 5.000 Euro, somit 35.000 Euro pro Jahr) für die Jahre 2023 bis 2026 im Teilhaushalt 01 berücksichtigt. Nun ist vorgeschlagen, 2023 mit der Konzepterstellung der energetischen Sanierung in drei Quartieren zu starten (siehe Drucksache 2022/134/2) und in 2024 mit der Umsetzung der Konzepte durch ein Sanierungsmanagement zu beginnen – zunächst für drei Jahre.

 

Die Konzepterstellung für diese Quartiere wird nach Schätzung der Klimaschutzagentur einen Aufwand von 450.000 Euro bedeuten.

 

Die Kosten dieser Maßnahmen werden insgesamt zu 95% von Bund (KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“, Förderprogrammnummer 432) und Land (N-Bank – „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz im Quartier“) gefördert, sodass den geschätzten Aufwendungen Erträge von 427.500 Euro gegenüberstehen.

 

Die Aufwendungen und Erträge sind getrennt voneinander zu veranschlagen (Bruttoprinzip) und müssen für die Jahre 2023-2026 im Haushaltsplan 2023 entsprechend angepasst werden. Für 2023 werden die Aufwendungen hier um 415.000 Euro erhöht, die Erträge um 427.500 Euro.

 

Für das Sanierungsmanagement werden für die Jahre 2024 bis 2026 Aufwendungen von 93.300 Euro (Personal- und Sachkosten) pro Jahr kalkuliert. Dem gegenüber stehen die zu erwartenden Fördermittel aus den oben genannten Förderprogrammen von 88.600 Euro pro Jahr.

 

Für die Jahre 2024 bis 2026 sind hierfür in der mittelfristigen Finanzplanung die Erträge um jeweils 88.600 Euro zu erhöhen, die Aufwendungen werden entsprechend um 58.300 Euro erhöht.

 

Die Maßnahmen werden erst nach Bewilligung der Zuschussanträge ausgeschrieben und vergeben.

 

Durch die Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) sind neue Aufgaben für Kommunen geregelt. Demnach sind für Mittelzentren (Laatzen ist ein Mittelzentrum) eine Wärmeplanung sowie die Erstellung eines Entsiegelungskatasters vorgeschrieben. Für diese neuen Pflichtaufgaben sind aktuell keine Stellenanteile vorhanden. Diese sollen von einem neu einzurichtenden Klimaschutzmanagement bearbeitet werden.

 

Dem Klimaschutzmanagement obliegt dann die Koordination der vorgeschriebenen Wärmeplanung im Rahmen der energetischen Quartierskonzepte und Erstellung des vorgeschriebenen Entsiegelungskatasters (§§19 und 20 NKlimaG) sowie die Beratung der Fachteams in Klimaschutz- und Klimaanpassungsfragen.

 

Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz sind für die Wärmeplanung und das Entsiegelungskataster Personalkostenzuschüsse ab 2024 in Aussicht gestellt. Für die Wärmeplanung sollen weitere Zuschüsse von Bund und Land akquiriert werden.

 

Für die Umsetzung der vorgeschriebenen Aufgaben nach dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz wird zunächst im Team 01 eine Vollzeit-Stelle eines Klimaschutzmanagements eingerichtet.