Betreff
Änderung des Benutzungstarifes für die Kindertagesstätten in der Stadt Laatzen
Vorlage
104/2009
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Mit der Novellierung des Wohngeldgesetzes (WoGG) zum 01.01.2009 wird der bisherige § 8 Abs. 1 WoGG, in dem die bei der Berechnung der Elternentgelte in Abzug zu bringenden Kosten der Unterkunft geregelt sind, durch den § 12 Abs. 1 WoGG abgelöst. Insofern ist eine redaktionelle Anpassung an die neue Gesetzeslage erforderlich.

 

Zudem wurden die einzelnen Paragraphen inhaltlich überarbeitet. Insbesondere wurde der Veranlagungszeitraum in § 1 (2) aufgrund der Einführung des Rechtsanspruches für Drei‑ bis Sechsjährige und der Praxis, dass eine Aufnahme nicht nur zum Beginn eines Kindergartenjahres, sondern zu jeder Zeit möglich ist, geändert.

 

Auch hinsichtlich der Meldepflicht für Veränderungen in den Einkünften in § 2 (5) wurden Präzisierungen in den Formulierungen vorgenommen. Bislang wurde bei der Formulierung der 15%igen Erhöhung allein auf die Einkünfte abgestellt. Tatsächlich führt aber erst eine Erhöhung des Prozentsatzes des Einkommens über der Einkommensgrenze um mehr als 15 % zu einem Wechsel der Entgeltstufe (Aufbau der Entgeltstaffel in 15‑%‑Schritten). Hierauf haben neben den Einkünften auch die Aufwendungen Einfluss.

 

Nähere Einzelheiten sind den Erläuterungen in der Anlage zu entnehmen.

 

In Vertretung:

 

 

 

Arne Schneider

 

Anlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 1 zur Dr.‑Nr. 104/2009 dargestellten Änderungen des Benutzungstarifes für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen treten zum 01.08.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Benutzungstarif in der Fassung vom 01.08.2006 außer Kraft.