Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
-Wohngeldreform
Vorlage
2022/222/6
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die Bundesregierung hat Ende September die Entwurfsfassungen eines geänderten Heizkostenzuschussgesetzes und eines Wohngeld-Plus-Gesetzes beschlossen. Diese werden nun zeitnah im Bundestag und (nur das Wohngeld-Plus-Gesetz) im Bundesrat beraten. Der Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte soll sich durch die Änderungen ab 01.01.2023 von bundesweit derzeit etwa 600.000 auf bis zu 2.000.000 mehr als verdreifachen. Der HKZ II dürfte einen vergleichbaren Aufwand zum HKZ I bedeuten und. Die Wohngeldbehörden stehen dadurch sehr kurzfristig vor einer Vervielfachung des Aufgabenumfangs.

 

Das in Niedersachsen für das Wohngeld zuständige Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat mitgeteilt, dass die Wohngeldbehörden aufgrund der zu erwartenden gesetzlichen Änderungen „von einer Verdreifachung der Wohngeldhaushalte bei weitestgehend gleichbleibendem Aufwand bei der Fallbearbeitung (also ohne spürbare Vereinfachungen)“ ausgehen müssen.

 

Im Produkt Wohngeld (507201) waren für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 800.000€ geplant. Diese Mittel sind bereits mit dem Zahllauf Oktober 2022 vollständig aufgebraucht.

Voraussichtlich werden für das Jahr 2022 insgesamt ca. 1.000.000 € im Wohngeld notwendig sein. Das als Ausgangslage, müssten bei einer Verdreifachung der Wohngeldhaushalte und ggf. auch steigenden Anspruchshöhen und Einmalzahlungen aufgrund des Heizkostenzuschussgesetzes ab dem HH 2023 Mittel in Höhe von dann 3.000.000 € im KTR 507201, Sachkonto 7339000, eingestellt werden. Die N-Bank erstattet die verauslagten Kosten des Wohngeldes in voller Höhe, so dass die Einnahmen ebenfalls auf 3.000.000 € steigen.

 

Derzeit stehen für die Aufgabe der Wohngeldsachbearbeitung 3,35 Vollzeitäquivalenten (VZE), verteilt auf fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Verfügung.

Eine Verdreifachung der Fälle würde auch eine Verdreifachung des Personals erforderlich machen, was zusätzlich 6-7 VZE entsprechen würde.

Da die genaue Entwicklung derzeit nicht exakt prognostiziert werden kann, sollen daher zunächst vier zusätzliche Stellen (VZÄ) für die Wohngeldsachbearbeitung mit Entgeltgruppe EG 9a im Stellenplan ab 2023 aufgenommen werden.

 

Für die Ausstattung der zusätzlichen Planstellen wird jeweils eine Ausstattung für einen Vollarbeitsplatz, also Büroausstattung und IT Ausstattung, sowie eine Volllizenz für das Wohngeldfachprogramm ok.wobis bei der HannIT benötigt. Berücksichtigt werden muss dabei auch die Besetzung der Stellen mit Teilzeitkräften, was mehr Lizenzen und IT Ausstattung erforderlich machen kann. Insgesamt fallen dafür zusätzliche Kosten in Höhe von 25.000 € auf dem Kostenträger (KTR) 102101, Kostenstelle 22075, Sachkonto 4291000 an und 12.000€ auf dem Kostenträger (KTR) 102101, Kostenstelle 22065, Sachkonto 4222000. Zusätzliche Mittel für die Ausstattung mit Mobiliar werden nicht benötigt.

 

Da es sich bei dem zusätzlichen Bedarf an Mitteln und Stellen, um eine zwingende Notwendigkeit zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Aufgaben handelt (Umsetzung des neuen Wohngeldgesetzes zum 01.01.2023), sollten die erforderlichen zusätzlichen Stellen bereits zum 01.01.2023 besetzt und daher auch kurzfristig ausgeschrieben werden. Auch die Ausstattung der Arbeitsplätze und die Anschaffung zusätzlicher Lizenzen muss aus diesem Grund kurzfristig erfolgen.

 

Diese Mittel sollen daher auch im Rahmen einer möglichen vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung stehen.

 

 

Im Auftrag

 

 

Thomas Schrader

 

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die angekündigte Reform des Wohngeldes durch das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) und der Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes zum 01.01.2023 werden im Produkt Wohngeld, KTR 507201, zusätzliche HH-Mittel in Höhe von 2.100.000 € veranschlagt. Die Einnahmen aus Kostenerstattungen der N-Bank erhöhen sich entsprechend.

 

Zur Aufgabenerfüllung werden zusätzlich vier Sachbearbeiter*innen-Stellen (VZÄ) der Entgeltgruppe EG 9a aufgenommen.

 

Für die Ausstattung und Einrichtung der zusätzlichen Arbeitsplätze sowie die Beschaffung der notwendigen Lizenzen für das Wohngeld-Fachprogramm werden im Produkt 102101 zusätzliche Mittel in Höhe von 25.000 € eingestellt. Für die Ausstattung der Arbeitsplätze mit der notwendigen IT im Produkt 102101 zusätzlich nochmal 12.000 €.