Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 - Zuwendungsantrag des "Trägervereins Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen e.V. für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
2022/222/5
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Das Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen e.V. hat mit Schreiben vom 07. Oktober 2022 eine Förderung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von maximal 114.663 € als Defizitdeckung auf der Grundlage des anliegenden Wirtschaftsplans (Anlagen 1 und 2) beantragt.

 

Die für das laufende Haushaltsjahr 2022 bewilligte maximale Fördersumme zur Defizitabdeckung beläuft sich auf 78.110 €.

 

Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Migrantinnen und Migranten, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, insbesondere die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge. Er bildet die rechtliche und finanzielle Basis, um die Aktivitäten des Netzwerks für Flüchtlinge abzusichern.

 

Auch im achten Jahr seit Gründung des Trägervereins sind noch immer rund 100 Ehrenamtliche im Netzwerk aktiv. 

 

Das Netzwerk für Flüchtlinge hat die Einschränkungen durch die Pandemie weitestgehend unbeschadet überstanden und alle Aktivitäten wiederaufgenommen.

 

Ging es in den ersten Jahren der Arbeit des Netzwerkes inhaltlich vor allem um eine Soforthilfe für die neu Zugewanderten, so stand in den letzten Jahren die Unterstützung der Menschen in ihrem Bemühen um eine erfolgreiche Integration im Mittelpunkt. Dabei engagieren sich mittlerweile auch zugewanderte Menschen, die bereits seit längerer Zeit hier leben.

 

Mit der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine sind dem Netzwerk neue Aufgaben bei der Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen zugewachsen.

Die ehrenamtliche Unterstützung, die das Netzwerk anbietet, wird weiterhin ungebrochen nachgefragt und die Integration dieser Menschen in Laatzen durch die Unterstützung des Netzwerks erleichtert. Insbesondere durch den Krieg in der Ukraine steigen die Zuweisungszahlen derzeit wieder kontinuierlich an und haben das Niveau von 2015/2016 wieder erreicht. Aber auch aus anderen Ländern kommen aufgrund der schwierigen Lage in vielen Regionen der Erde wieder verstärkt Menschen im Familiennachzug oder Asylverfahren nach Laatzen und benötigen Unterstützung und Einzelbetreuung, wie die Ehrenamtlichen des Netzwerks sie anbieten.

 

Daneben hat sich die Arbeit des Netzwerks auch durch die Aufnahme der Stadt Laatzen in den Integrationsfonds des Landes Niedersachsen maßgeblich verändert. Mit Mitteln des Landes und der Stadt gefördert, ist das Netzwerk aktuell Träger von drei Projekten: - Konfliktprävention durch kulturelle Vielfalt (2020 – 2022) - Wege in den Beruf I (2021 – 2023) und Wege in den Beruf II (2022 – 2023). Die Antragstellung für ein weiteres Projekt ab 2023 ist in Vorbereitung, ein Folgeprojekt für die beiden 2023 auslaufenden Projekte angedacht.

 

Aus diesen neuen Möglichkeiten ergeben sich aber auch neue Herausforderungen an die Arbeit in der Geschäftsstelle, in der inzwischen einschließlich der beiden Bundesfreiwilligen neun Menschen mit sehr unterschiedlichen kulturellen Hintergründen beschäftigt sind. Der Bedarf an Koordinierung, Teambuilding, Personalführung, Finanz-, Fördermittel- und Personalverwaltung, aber auch an Abstimmung mit anderen Akteur:innen in der Stadt ist signifikant gestiegen. Er kann von der Netzwerkkoordinatorin und Geschäftsstellenleiterin neben den sich gleichzeitig erweiternden Aufgaben in den etablierten Arbeitsfeldern sowie der Verwaltungskraft mit dem bisherigen Stundenumfang nicht mehr befriedigend gedeckt werden. Daher beantragt das Netzwerk eine Erhöhung des städtischen Zuschusses in 2023 zur Aufstockung der beiden Stellen um jeweils 25% (Koordinatorin auf eine Vollzeitstelle; Verwaltungsangestellte auf eine halbe Stelle).

 

Mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt und den damit seitens der Kommunalaufsicht verbundenen Konsolidierungserwartungen ist anzumerken, dass es sich bei der Förderung des Trägervereins zwar um eine freiwillige Leistung handelt, die nicht, wie die übrigen, der durch die Unterbringung der Flüchtlinge entstehenden Aufwendungen vom Land bzw. der Region Hannover erstattet werden. Die Bewilligung der zusätzlich beantragten Fördermittel führen gegenüber 2022 zu Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 36.550 €. Allerdings können unter Fortführung der Regelungen des Erlasses zur „Anwendung haushaltsrechtlicher Vorschriften bei Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2016, nachdem ein hierdurch entstehender Fehlbetrag nicht konsolidiert werden muss, Aufwendungen für diesen Aufgabenbereich im Fall der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberücksichtigt bleiben. Damit wird der Bedeutung dieses Aufgabenbereiches Rechnung getragen. Unter Abwägung der o.g. Gesichtspunkte wird daher trotz der erhöhten Aufwendungen eine Bewilligung des Antrags vorgeschlagen.

 

Der Trägerverein wird sich weiterhin um Fördergelder und Drittmittel bemühen, so dass wie bereits in der Vergangenheit erfolgt, die städtischen Fördergelder nicht in Gänze benötigt und an die Stadt zurückgezahlt werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

 

 

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Trägerverein „Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen e.V.“ wird entsprechend des Antrags vom 07.10.2022 für das Haushaltsjahr 2023 eine Förderung in Höhe von maximal 114.663 € als Defizitabdeckung bewilligt. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt 2021 aufzunehmen.