Sachverhalt:
Die Stadt Laatzen hat die Verpflichtung, Flüchtlinge und Obdach suchende Menschen unterzubringen. Insbesondere kriegerische Ereignisse aber auch andere Katastrophen wie z.B. Hungersnöte führen zu starken Schwankungen im Flüchtlingsaufkommen. Seit dem Krieg in Syrien ist die benötigte Platzzahl innerhalb kürzester Zeit stark gestiegen. Um der Aufgabe überhaupt annähernd gerecht werden zu können, hat die Stadt Laatzen unterschiedliche Unterbringungskonzepte realisiert. Es bestehen insgesamt vier Gemeinschaftsunterkünfte (Laatzen, Pestalozzistraße; Rethen, Wendeschleife; Gleidingen, Hildesheimer Straße; Ingeln-Oesselse, Höhneweg) mit ca. 280 Plätzen. Die Gemeinschaftsunterkünfte werden teilweise von Dienstleistern betreut, teilweise erfolgt die Betreuung aber auch durch die Stadt selbst. Darüber hinaus verfügt die Stadt über insgesamt 30 Eigentumswohnungen und angemietete Wohnungen , in die sie die Obdachsuchenden einweist und zusätzlich über 13 weitere Eigentumswohnungen, die privatrechtlich an Personen vermietet sind, die es auf dem privaten Wohnungsmarkt schwer haben eine passende Wohnung anzumieten. Zweimal wurden bereits Sporthallen für die Unterbringung in Anspruch genommen, da die vorhandenen Plätze nicht ausreichten, um den Unterbringungsbedarf zu decken. Die Unterbringung in Sporthallen stellt für alle Betroffenen eine außergewöhnliche Belastung dar. Die untergebrachten Menschen haben keinerlei Rückzugsmöglichkeiten und Intimsphäre, was insbesondere vor dem Hintergrund der ohnehin hohen oder traumatischen Belastungen schwer wiegt. Der Betreuungsaufwand ist ausgesprochen hoch, da neben Sicherheitsdienst und Sozialarbeit auch die Versorgung mit Lebensmitteln und die Objektreinigung bereitzustellen sind. Schul- und Vereinssport können in der betroffenen Sporthalle nicht mehr ausgeübt werden, was insbesondere nach den pandemiebedingten Entbehrungen als belastend empfunden wird. Insoweit ist die Belegung einer Sporthalle immer nur das letzte Mittel, um den Betroffenen überhaupt ein Dach über dem Kopf bereitstellen zu können und auch immer nur temporär in Erwägung zu ziehen.
Die Aufnahme von Flüchtlingen erfolgt in der Region Hannover über Quoten, die die Region Hannover jeweils für jede regionsangehörige Kommune festlegt. Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Quoten in diesem Jahr drastisch erhöht worden. Betrug die Quote zum Jahresanfang noch 122 Personen, stieg sie im März auf 622 Personen. Zum Septemberwurde diese Quote dann nochmals um 372 Personen erhöht. Nach aktuellen Informationen muss mit einem noch weiteren Anstieg der Quote gerechnet werden. Im Ergebnis führt dies dazu, dass, obwohl erst kürzlich die neue Gemeinschaftsunterkunft in der Ortschaft Ingeln-Oesselse im Höhneweg eröffnet worden ist, die vorhandenen Unterbringungskapazitäten bald erschöpft sind.
Die Anmietung eines zunächst in Aussicht gestellten weiteren Objektes in Laatzen konnte leider nicht zum Abschluss gebracht werden, da der Vermieter seine Planungen zum Objekt offensichtlich geändert hat. Auch die weitere Suche nach geeigneten, kurzfristig verfügbaren Mietobjekten in Laatzen, gleich ob Wohnungsmarkt oder Gewerbeobjekte, gestaltet sich aufgrund der angespannten Immobilienmarktlage ausgesprochen schwierig.
Um auf den wachsenden Bedarf zu reagieren, besteht im begrenzten Umfang noch die Möglichkeit, die Unterbringung in den vorhandenen Objekten zu verdichten, wobei dies einerseits durch die Pandemie erschwert wird und andererseits zu einer Minderung in der Aufenthaltsqualität führt. Da mit Blick auf die weltweit wachsenden Krisen jedoch davon auszugehen ist, dass eine dauerhafte Steigerung der Unterbringungsplätze erforderlich sein wird, sollte auch eine auf Dauer angelegte Lösung zur Steigerung der Unterbringungskapazitäten angestrebt werden. Dies könnte durch die Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft erfolgen. Als Standort bietet sich die Grundstücksfläche an, auf der die ehemalige Gemeinschaftsunterkunft Rethen Wendeschleife gestanden hat. Auf dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan sind beide Einrichtungen eingezeichnet, wobei die Hausnummer 305 A die vorhandene Gemeinschaftsunterkunft (südwestl. gelegen) darstellt und die Hausnummer 305 die neu zu errichtende Gemeinschaftsunterkunft (nordöstl. gelegen) abbildet. Dieser Standort hat den Vorteil, dass er sofort verfügbar ist, da das Gelände lediglich als Abstell- und Lagerplatz durch die Stadt genutzt wird. Eine weitere Beschleunigung könnte das Bauvorhaben dadurch erfahren, dass auf die Planung der Gemeinschaftsunterkunft Hausnummer 305 A im Wesentlichen zurückgegriffen werden kann. Das Gebäude müsste lediglich gespiegelt werden. Raumprogramm, Zuschnitte der Nutzungseinheiten, Gebäudeausstattung etc. haben sich in der Praxis mehr als bewährt.
Die seinerzeitigen Errichtungskosten 2016 betrugen rund 4 Mio.€. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen und Wärmeschutz-Maßnahmen sind Herstellungskosten in Höhe von voraussichtlich 8,3 Mio. € zu kalkulieren. Dem entgegen stehen mögliche Förderungen des Bundes über die KfW (i.d.R. Kreditprogramme mit zinsgünstigen Konditionen) oder des Landes für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Um die Aufnahmekapazitäten so schnell wie möglich zu erhöhen, ist mit der Planung kurzfristig zu beginnen. Haushaltsmittel sind für dieses Bauvorhaben nicht im Haushaltsplan 2022 vorgesehen und müssten für 2022 außerplanmäßig aus Mitteln anderer Bauvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Diese außerplanmäßig bereitgestellten Mittel wären dann im Haushaltsplan 2023 gegebenenfalls neu zu veranschlagen.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Beschlussvorschlag:
Im laufenden Haushalt 2022 sowie im Haushaltsplan 2023 werden die haushalterischen und planerischen Voraussetzungen für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück Hildesheimer Str. 305 in der Ortschaft Rethen in Laatzen geschaffen.