Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
- Veränderungsliste Teilhaushalt 20, Produkt 202501 Beteiligung an Leine-Volkshochschule gGmbH
Vorlage
2022/222/3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Betriebskostenzuschussvereinbarung leisten die Städte Laatzen, Hemmingen und Pattensen für die Durchführung des klassischen Volkshochschulgeschäfts einen Betriebskostenzuschuss, der lt. der Zuschussvereinbarung max. 4 Euro/ Einw. betragen kann. Dieser Betriebskostenzuschuss beträgt zurzeit 3,56 Euro/ Einw. und wurde seit 2013 nicht mehr erhöht. Die Geschäftsführerin, Frau Stefanie Jantzen, hat im Rahmen der Aufstellung der Finanzplanung für das Jahr 2023 aufgezeigt, dass zur Liquiditätssicherung eine Erhöhung dieses Zuschusses erforderlich ist.

 

Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung und zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft wird zunächst für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein Betrag von 12 Euro/Einw. in der Haushaltsplanung berücksichtigt. So soll für die nächsten zwei Jahre eine für die Gesellschafterinnen gesicherte und die Gesellschaft planbare und verlässliche Finanzierung erreicht werden. Die Finanzplanung sieht für die nachfolgenden Jahre 2025 und 2026 8 €/Einw. vor, um der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen.

 

Die tatsächlich zur Auszahlung kommenden Betriebskostenzuschüsse orientieren sich an den zukünftigen Wirtschaftsplänen der Gesellschaft.

 

Zusätzlich sollen aufgrund des sich abzuzeichnenden Kapitalbedarfs einmalig 100.000 Euro als Kapitalrücklage bereitgestellt werden.

 

Nach der Betriebskostenzuschussvereinbarung stellen die Städte Laatzen, Hemmingen und Pattensen die für die Volkshochschularbeit in ihrem Gebiet erforderlichen Räumlichkeiten (mit Ausnahme der Hauptgeschäftsstelle) unentgeltlich zur Verfügung. Die Stadt Laatzen erstattet der Leine-Volkshochschule gGmbH die Aufwendungen für die entsprechenden Räume in der Senefelder Straße. Der Vermieter hat eine nach dem Mietvertrag zulässige Mieterhöhung angekündigt. Der Haushaltsansatz ist daher anzupassen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsansatz 2023 im Teilhaushalt Zentrale Steuerung und Finanzen wird beim Produkt 202501 – Beteiligung an LVHS wie folgt verändert:

 

-       Betriebskostenzuschuss: Erhöhung um 347.000 Euro auf 516.000 Euro;

-       Einbringung in die Kapitalrücklage: 100.000 Euro;

-       Erstattung der Raumkosten: Erhöhung um 7.200 Euro auf 104.900 Euro.