Betreff
Planungen zum Außengelände der Grundschule Rethen umsetzen
- Antrag der CDU-FDP-Gruppe im Ortsrat Rethen
Vorlage
2022/253
Art
Antrag

Begründung:

 

Nach dem Grundstückskauf wurde 2011 mit der Planung des Schulerweiterungsbaues begonnen. Ein wesentlicher Bestandteil aller Planungen war der Abriss der Scheune, um den Lernenden künftig mehr Platz auf dem Gelände einzuräumen. Ein Schulgarten wurde angedacht, eine Bewegungsfläche und Ruhefläche mit z. B. einem Weidentipi, Grün zum Anfassen stand im Vordergrund der Planungen außerhalb des neuen Gebäudeteils. Bedingt durch die schwierigen Verhandlungen mit dem Verkäufer mussten diese Ziele erst einmal zurückgestellt werden, um wenigstens die Errichtung der dringend notwenigen neuen Schulräume angehen zu können. Mit viel Verspätung ist das nun endlich gelungen. Der Anbau wächst und wird in absehbarer Zeit bezogen werden können.

Jetzt ist es dringend nötig, die Planungen für die Außenanlage zügig fort- und umzusetzen. Die Schulkinder brauchen den Platz für die aktive Erholung und ein Arbeiten mit und in möglichst natürlicher Umgebung.

Zu den bereits oben erwähnten Maßnahmen wäre auch die Umsetzung eines „Grünes Klassenzimmers“ denkbar. Hierbei handelt es sich um einen Außenbereich mit sonnigen und schattigen Sitzplätzen ggf. mit Tischen oder anderen Elementen.

Die Grundschule Rethen trägt das Prädikat „Bewegte Schule“. Dem sollte auch im Außenbereich Rechnung getragen werden. Denkbar wären Tischtennisplatten, Spielgeräte, Bewegungsparcours und ein Kleinspielfeld für Basketball o.ä. Die Kinder die am Ganztagsunterricht teilnehmen halten sich sehr lange auf dem Schulgrundstück auf. Hier muss es ermöglicht werden, durch ein großzügiges Angebot an Bewegungs- und Spielfläche, einen Ausgleich zu schaffen.

Die zur Verfügung stehende Fläche auf dem städtischen Grundstück dient somit einer Qualitätsverbesserung der Schule und kommt unseren Kindern entgegen. Erhöhte Kosten sind damit nicht verbunden.

Elke Heinrich

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Verpflichtungen aus Grundstückskauf des Flurstücks 123/7 zu erfüllen und die Außenfläche des Schulgeländes auf dem entsprechenden Flurstück zu planen und umzusetzen.