- Aufstellungsbeschluss
Die dritte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 133 A „Gewerbegebiet Rethen Ost I“ ist erforderlich, um
Planungsrecht für eine zukunftsfähige Neuaufstellung des ADAC
Fahrsicherheits-Zentrums zu schaffen.
Die Entwicklungen der Automobilität
durch neue Technologien der Elektromobilität und der zeitgleichen
Digitalisierung zeigen strategisch neue Ausrichtungen für alle
Branchenbeteiligte auf. Das ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hannover/Laatzen ist
Teil dieser Entwicklung und bringt diese neuen Technologien aktiv zu Prüf- und
Simulationszwecken auf die Strecken des Fahrsicherheitszentrums.
Für die künftigen Nutzungen der
autonomen, vernetzten Technologien und den damit verbundenen neuen
Arbeitsfeldern hinsichtlich der Überprüfung von Fahrzeugen, bedarf es einer
Änderung des Bebauungsplans Nr. 133 A, 1. Änderung „Gewerbegebiet Rethen Ost
I“.
Das Verfahren wird als
Regelverfahren nach BauGB durchgeführt.
Im
Auftrag
Axel
Grüning
Beschlussvorschlag:
a) Der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 133 A, 2. Änderung „Gewerbegebiet Rethen Ost I“, OT Rethen
wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 133 A,
2. Änderung „Gewerbegebiet Rethen Ost I“, OT Rethen hat das Ziel, Planungsrecht
für eine zukunftsfähige Neuaufstellung des Geländes des ADAC
Fahrsicherheitszentrums zu schaffen.
c) Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 133 A, 2. Änderung „Gewerbegebiet Rethen Ost I“, OT Rethen
wird begrenzt
- im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke, 5/1, 14/2, 11, 14/1, 17/1, 20/2, 21/1, 22/2, 23/3, Gemarkung Rethen, Flur 8,
- im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 14/1, 17/2, 23/3, Gemarkung Rethen, Flur 8,
- im Süden durch die südliche Grenze der Flurstücke 28/4, 14/4, 5/1, Gemarkung Rethen, Flur 8,
- im Westen durch die westliche Grenze des Flurstückes 5/1, Gemarkung Rethen, Flur 8.