Betreff
Bebauungsplan Nr. 133 A, 2. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2022/252
Art
Beschlussvorlage

Die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 133 A „Gewerbegebiet Rethen Ost I“ ist erforderlich, um Planungsrecht für eine zukunftsfähige Neuaufstellung des ADAC Fahrsicherheits-Zentrums zu schaffen.

 

Die Entwicklungen der Automobilität durch neue Technologien der Elektromobilität und der zeitgleichen Digitalisierung zeigen strategisch neue Ausrichtungen für alle Branchenbeteiligte auf. Das ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hannover/Laatzen ist Teil dieser Entwicklung und bringt diese neuen Technologien aktiv zu Prüf- und Simulationszwecken auf die Strecken des Fahrsicherheitszentrums.

 

Für die künftigen Nutzungen der autonomen, vernetzten Technologien und den damit verbundenen neuen Arbeitsfeldern hinsichtlich der Überprüfung von Fahrzeugen, bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 133 A, 1. Änderung „Gewerbegebiet Rethen Ost I“.

 

Das Verfahren wird als Regelverfahren nach BauGB durchgeführt.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

 

Beschlussvorschlag:

a)    Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 A, 2. Änderung „Gewerbegebiet Rethen Ost I“, OT Rethen wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

b)    Der Bebauungsplan Nr. 133 A, 2. Änderung „Gewerbegebiet Rethen Ost I“, OT Rethen hat das Ziel, Planungsrecht für eine zukunftsfähige Neuaufstellung des Geländes des ADAC Fahrsicherheitszentrums zu schaffen.

c)    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133 A, 2. Änderung „Gewerbegebiet Rethen Ost I“, OT Rethen wird begrenzt

-       im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke, 5/1, 14/2, 11, 14/1, 17/1, 20/2, 21/1, 22/2, 23/3, Gemarkung Rethen, Flur 8,

-       im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 14/1, 17/2, 23/3, Gemarkung Rethen, Flur 8,

-       im Süden durch die südliche Grenze der Flurstücke 28/4, 14/4, 5/1, Gemarkung Rethen, Flur 8,

-       im Westen durch die westliche Grenze des Flurstückes 5/1, Gemarkung Rethen, Flur 8.