- Veränderungsliste Teilhaushalt 20, Produkt 202201 aquaLaatzium Freizeit-GmbH
Im Jahr 2021 wurde gegenüber der aquaLaatzium Freizeit-GmbH ein Betrauungsakt erlassen, der die beihilferechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, damit die Stadt Laatzen die Gesellschaft bei der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichen Interesse finanziell unterstützen kann. Der Zuschuss beschränkt sich auf den Betrieb des Schwimmbades sowie die Vorhaltung des Wettkampfbeckens für Schul- und Vereinsangebote. Die GmbH stellt jedes Jahr eine sogenannte Trennungsrechnung als Vorausschau auf und die Spartenergebnisse werden im Rahmen des Jahresabschlusses abgerechnet. So erhält die Stadt Laatzen von dem Betriebskostenzuschuss aus dem Jahr 2021, der in Höhe von 1.235.000 Euro geleistet wurde, 835.700 Euro zurück. Auch für aus dem Jahr 2022 ist mit einem Rückfluss zu rechnen.
Die übrigen Bereiche (Sauna, Fitness und
Gastronomie) dürfen vorübergehend finanziell unterstützt werden, um die Folgen
der Corona-Pandemie abzufedern. Dieser Ausgleich soll durch die Bildung einer
Kapitalrücklage erfolgen.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung
der aquaLaatzium Freizeit-GmbH werden in den Haushalt 2023 im
Teilhaushalt Zentrale Steuerung und Finanzen beim Produkt 202201 -
aquaLaatzium - wie folgt Mittel eingestellt:
1.316.000 Euro zur
Leistung eines Betriebskostenzuschusses (bisher angemeldet: 1.028.000 Euro) und
343.400 Euro zur Stellung einer
Kapitalrücklage (bisher angemeldet: 0,00 Euro).
Die Auszahlung der Unterstützungsleistungen erfolgt nach der Genehmigung des Haushaltes.