Betreff
Antrag des ev.-luth. Kirchenamtes Hildesheim-Sarstedt auf einen Zuschuss zu Sanierung und Umbau des Waschraumes und der Toiletten in der Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Nicolai
Vorlage
2022/245
Art
Mitteilung

Das Kirchenkreisamt Hildesheim-Sarstedt (nachfolgend Kirche genannt) beantragt einen Zuschuss für die Sanierung und den Umbau des Waschraumes und der Toiletten in der Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Nicolai in Höhe von 41.667 € gemäß § 5 Abs. 1 des Betriebsführungsvertrages zwischen der Kirche und der Stadt Laatzen.

 

Bereits im März 2022 wurden die betroffenen Räumlichkeiten gemeinsam von Vertretern der Kirche, des Vermieters Ebelingsche Stiftung und der Stadt Laatzen besichtigt. Es besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Insbesondere der 30 Jahre alte Waschraum, in den die Toilettenanlage integriert ist, ist sanierungsbedürftig. Der Waschraum wird von beiden Kindergartengruppen der Einrichtung genutzt. Er entspricht zudem nicht mehr den heutigen pädagogischen und hygienischen Anforderungen. Eine geforderte Wickelmöglichkeit konnte bisher nur provisorisch geschaffen werden und blockiert Waschplätze. Eine gewisse Intimität beim Wickeln ist nicht sichergestellt. Insoweit muss mit der Sanierung auch ein Umbau erfolgen.

 

Der Umbau ist nicht im Rahmen der Vermieterpflichten über den Mietvertrag mit der Ebelingschen Stiftung abgedeckt und daher von der Kirche als Trägerin zu finanzieren.

 

Die Ebelingsche Stiftung hat bereits in 2021 von der Planungsgesellschaft Butz und Wölbern mbH ein Sanierungskonzept erstellen lassen. Die Kosten für Umbau und Sanierung werden unter Einbeziehung der aktuellen Preissteigerungen auf insgesamt 125.000 € geschätzt.

 

Der Eigenanteil der Kirche beträgt 83.333 € was 2/3 der Kosten entspricht. Die Übernahme des restlichen Drittels in Höhe von 41.667 € wird als Zuschuss der Stadt Laatzen beantragt.

 

Eine Bewilligung einmaliger Zuschüsse für außerordentliche Baumaßnahmen erfolgt lt. Betriebsführungsvertrag nur unter dem Vorbehalt der Haushaltsmittelbereitstellung einerseits sowie der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung des Haushaltsplanes andererseits.

 

Haushaltsmittel für die Bewilligung des Zuschusses sind bereits in ausreichender Höhe in dem Entwurf des Haushaltsplanes 2023 im Teilhaushalt 53 eingeplant worden.

 

Weitere festgestellte erforderliche Sanierungsarbeiten, wie Sanierung der Fenster und Heizung, werden von der Ebelingschen Stiftung als Vermieterin übernommen und finanziert.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

 

Anlage