Betreff
18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen
Vorlage
2022/243
Art
Beschlussvorlage

1. Ausgangsposition

 

Die Stadt Laatzen betreibt zur Beseitigung des in ihrem Stadtgebiet anfallenden Abwassers jeweils eine öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung und zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung.

 

Die Gebührenkalkulation erfolgt jeweils für einen einjährigen Zeitraum.

 

Die Entwicklung der Gebührensätze in den Jahren 2019 bis 2022 stellt sich wie folgt dar:

 

 

2019

2020

2021

2022

 

Niederschlags-wasser

 

0,29 €/m²

0,31 €/m²

0,31 €/m²

0,31 €/m²

 

 

2019

2020

2021

2022

 

Schmutz-

wasser

 

1,72 €/m³

1,85 €/m³

2,18 €/m³

2,18 €/m³

 

Zum Zeitpunkt der Gebührenbedarfsberechnungen für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2023 lagen die Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 noch nicht vor. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde anhand der eingebuchten Aufwendungen und Erträge sowie für die gemäß Jahresabschluss 2019 hochgerechneten Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen für Verwaltungsgemeinkosten ein vorläufiges Ergebnis errechnet. Die voraussichtliche Entwicklung der Aufwendungen und Erträge im laufenden Kalkulationszeitraum 2022 wurde geschätzt.

 

 

2. Zentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

Die Schmutzwassergebühr wird nach dem modifizierten Frischwassermaßstab bemessen bzw. nach der Abwassermenge in m³, die in die Schmutzwasseranlage gelangt.

 

Die Höhe der Aufwendungen für die Einrichtung „zentrale Schmutzwasserbeseitigung“ wird im Kalkulationszeitraum im Wesentlichen mit rund 50 % durch das Schmutzwasserentgelt an die Stadtentwässerung Hannover und mit rund 18 % durch die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen) bestimmt. Der Anteil für Personal- und Sachkostenaufwand sowie für den städtischen Betriebshof beträgt rd. 22 %.

 

Schmutzwasserentgelt:

Die Stadt Laatzen betreibt keine eigene Kläranlage, sondern leitet das Schmutzwasser zur Behandlung in die Landeshauptstadt Hannover ab. Für die Reinigung des Schmutzwassers zahlt die Stadt Laatzen an die Stadtentwässerung Hannover ein Entgelt. Die Abrechnung durch die Stadtentwässerung Hannover erfolgt zeitversetzt (die Abrechnung für das Jahr 2021 ist im September 2022 eingegangen). Für das laufende Jahr ist ein Abschlag zu zahlen. Die Abschlagshöhe ergibt sich aus dem durchschnittlichen Schmutzwasserentgelt der letzten drei abgerechneten Jahre. Der Rechnungsbetrag für das Jahr 2021 beläuft sich auf 2.188.667 € bei einer abgeleiteten Schmutzwassermenge von 2.072.797 m³. Aufgrund für das Jahr 2021 gezahlter Abschläge in Höhe von 1.879.168 € war im laufenden Jahr 2022 eine Nachzahlung in Höhe von 309.499 € zu zahlen. Zusammen mit den Abschlägen für 2022 in Höhe von 1.973.123 € belastet das Schmutzwasserentgelt den Gebührenhaushalt in 2022 mit rd. 2.28 Mio. €.

 

Die Kosten für die Klärung des Schmutzwassers und die Beseitigung des Klärschlamms werden nach Aussage der Stadtentwässerung Hannover weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben. Notwendige Investitionen vorwiegend im Klärwerks- und Pumpstationsbereich führen zu steigenden Abschreibungsraten. Gleichzeitig kann der Klärschlamm nicht mehr in demselben Umfang in der Landwirtschaft verwertet werden wie in der Vergangenheit, sondern muss verbrannt werden. Hinzu kommen die Auswirkungen der steigenden Inflation, deren tatsächliche Entwicklung sich nur schwer einschätzen lässt. Auch für die Folgejahre ist daher von hohen Aufwendungen für die Schmutzwasserreinigung auszugehen. Für das Jahr 2022 wird für das Schmutzwasserentgelt ein Rechnungsbetrag in Höhe von rd. 2,32 Mio. € (+ 6 %) geschätzt.

 

Da die Stadtentwässerung Hannover als Eigenbetrieb organisiert ist, unterliegt sie ab 01.01.2023 der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 2b UStG. Auf das Schmutzwasserentgelt wird ab dem Jahr 2023 daher 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Die Stadtentwässerung Hannover ist vorsteuerabzugsberechtigt und beabsichtigt, den Vorsteuer-

abzug auf die einzelnen im Klärwerksverbund Hannover angeschlossenen, nicht vorsteuerabzugsberechtigten Umlandgemeinden mit denselben Umlageschlüsseln wie bei der Kostenverteilung umzulegen. Die Mehrwertsteuer wird auf die für das Jahr 2023 zu leistenden Abschläge erstmalig erhoben. Die Abschlagshöhe für das Jahr 2023 beträgt 1.968.627 € netto / 2.342.666 € brutto. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Laatzen ist als öffentlich-rechtlicher Regiebetrieb organisiert. Die Stadt Laatzen selbst unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht gem. § 2b UStG und ist daher nicht verpflichtet, ihrerseits für die Abwasserbeseitigung Mehrwertsteuer zu erheben. 

 

Für die Gebührenbedarfsberechnung im Kalkulationszeitraum 01.01. bis 31.12.2023 werden Aufwendungen für das Schmutzwasserentgelt in Höhe von rd. 2,69 Mio € veranschlagt (geschätzter Rechnungsbetrag 2022 – Abschlag 2022 + Abschlag 2023; Sachkonto 4456000).

 

Kalkulatorische Kosten:

Die kalkulatorischen Kosten werden in der Anlagenrechnung ermittelt. Die Abschreibung erfolgt nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungszeitraum der Anlage- oder Wirtschaftsgüter orientiert sich weitestgehend an der Afa-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Niedersächsischen Innenministeriums. Lediglich für im Inliner-Verfahren renovierte Kanäle wurde von der Tabelle abgewichen und eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Aufgrund der Investitionstätigkeit in die Schmutzwasserkanalisation und steigender Preisentwicklung bei den Baupreisen ist ein stetiger Anstieg bei den Abschreibungen zu verzeichnen. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in den Folgejahren so fortsetzen.

 

Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung des von der Stadt für die kostenrechnende Einrichtung aufgewendeten Kapitals wurde für den Kalkulationszeitraum mit

2,264 % ermittelt. Die Verzinsung erfolgt auf Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung aus Nominalwerten. Gem. § 5 Abs. 2 NKAG bleibt bei der Verzinsung der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte Kapitalanteil außer Betracht. Im Bereich Schmutzwasserwasserbeseitigung ist das Abzugskapital inzwischen höher als der Restwert des Anlagekapitals, daher liegt die kalkulatorische Verzinsung im Kalkulationszeitraum 2023 aktuell bei 0.

 

Instandhaltung:

Die Stadt Laatzen ist für die schadlose Abwasserbeseitigung in ihrem Stadtgebiet verantwortlich. Hierzu gehört auch die Instandhaltung und turnusmäßige Kontrolle der Kanäle. Eine durchgeführte Kanalinspektion in der Ortschaft Gleidingen hatte einen umfangreichen Sanierungsbedarf ergeben. Im Jahr 2022 wurde mit der Reparatur im ersten Abschnitt in geschlossener Bauweise begonnen. Die Reparaturen in offener Bauweise werden sich im Jahr 2023 anschließen. Für die erforderlichen Reparaturen an den öffentlichen Kanälen in Gleidingen in offener Bauweise sind gemäß Sanierungskonzept Baukosten in der Gebührenbedarfsberechnung für 2023 eingeplant. Darüber hinaus sind Mittel für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen, Reparaturen und Kanalinspektionen vorgesehen. Durch die für 2023 eingeplante aufwandsmindernde Auflösung von für die Kanalreparaturen in Gleidingen in offener Bauweise gebildeten Rückstellungen ergibt sich insgesamt ein Betrag für die Kanalunterhaltung in Höhe von 300.900 € (Sachkonto 4212000).

 

Stromkosten/Rattenbekämpfung/Geruchsproblematik:

Als weiterer größerer Posten in der Gebührenbedarfsberechnung finden bspw. die Stromkosten der Pumpstationen, die Kosten für die Schmutzwasserbehandlung zur Vermeidung von schlechten Gerüchen aus der Kanalisation sowie die Kosten für die Rattenbekämpfung in der Schmutzwasserkanalisation Berücksichtigung. Im Jahr 2022 wurde die Rattenbekämpfung für einen dreijährigen Zeitraum neu ausgeschrieben. Aufgrund gestiegener gesetzlicher Anforderungen werden ab dem Jahr 2022 Köderboxen verwendet, die sich bei ansteigendem Wasser in den Kanalanlagen schließen und den Kontakt der Giftköder mit dem Abwasser verhindern. Dies führt bereits im laufenden Jahr 2022 und auch im kommenden Kalkulationszeitraum 2023 zu steigenden Aufwendungen für die Rattenbekämpfung im Schmutzwasserkanalnetz.

Die Stadt Laatzen setzt ihre Bemühungen zur Geruchsbekämpfung und Korrosionsvermeidung fort: Ein Produkt wird am Pumpwerk Erbenholz in der Peiner Straße am Oststrang der Schmutzwasserkanalisation weiter getestet, die Ergebnisse sind bislang positiv. Für die Fortführung der Einspeisung im Jahr 2023 wurden entsprechende Haushaltsmittel eingeplant. Aufgrund steigender Material- und Energiekosten ist auch für die Abwasserbehandlung mit steigenden Aufwendungen zu rechnen (Sachkonto 4271000).

 

Interne Leistungsverrechnung:

Die Verrechnungssätze für die in Anspruch genommenen Leistungen des städtischen Betriebshofs für den Betrieb der Schmutzwasserpumpstationen und -kanalanlagen (u. a. Reinigung der Kanäle mit dem städtischen Kanalspülgerät, Wartung und Reinigung der Pumpstationen, kleinere Reparaturleistungen) mussten aufgrund steigender Aufwendungen für Personal, Gebäude, Fahrzeuge, Energiekosten usw. neu berechnet werden. Die entsprechenden Aufwendungen steigen im Kalkulationszeitraum 2023 im Vergleich zu den Vorjahren (Sachkonto 4811001).

Die betriebsbedingten Verwaltungsgemeinkosten (u. a. Personal, Gebäude, IT-Technik, Fahrzeuge, Energiekosten usw.) für die in Anspruch genommenen Leistungen werden im Wege der Umverteilung auf die Kostenrechnenden Einrichtungen umgelegt. Die auf die Schmutzwasserbeseitigung entfallenden Aufwendungen werden auf dem Sachkonto 4811000 abgebildet und steigen u. a. aufgrund steigender Tarifabschlüsse, Gebäude- und Energiekosten etc. ebenfalls an.

 

Maßstabseinheiten

Die Summe der Maßstabseinheiten (geschätzte abzurechnende Schmutzwassermenge in m³) wird im Kalkulationszeitraum auf 2.075.000 m³ geschätzt, ausgehend von der durchschnittlich in den letzten 5 Jahren veranlagten gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge.

 

Zusammenfassung

Aufgrund der Kostenentwicklung für die Jahre 2020 ff und daraus folgenden Entnahmen aus der Rücklage für die Schmutzwasserbeseitigung zeichnet sich eine Kostenunterdeckung im Jahr 2022 in Höhe von rd. 41.200 € ab. Gemäß § 5 Abs. 2 NKAG sollen Kostenunterdeckung innerhalb von drei Jahren nach ihrer Feststellung ausgeglichen werden.

 

Nachdem die Schmutzwassergebühr jahrelang auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau gehalten werden konnte, verursachen steigende Aufwendungen u. a. beim Schmutzwasserentgelt, bei den kalkulatorischen Abschreibungen und bei der internen Leistungsverrechnung sowie für erforderliche Reparaturen am Schmutzwasserkanalnetz im Jahr 2023 einen deutlichen Anstieg der Schmutzwassergebühr. Im Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 führt das bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % zu einer Gebührenerhöhung um 41 ct pro m³ Schmutzwasser von 2,18 €/m³ auf 2,59 €/m³.

 

In der Anlage 4 liegt dieser Vorlage ein Gebührenvergleich der Kommunen im Klärwerksverbund Hannover für das laufende Jahr 2022 bei. Vergleichszahlen zum Gebührenniveau für das kommende Jahr 2023 liegen noch nicht vor. Beispielsweise liegt die Schmutzwassergebühr in der Stadt Hannover im dortigen 3-jährigen Kalkulationszeitraum 2022-2024 bei 2,56 €/m³.

 

Aus dem Gebührensatz für Schmutzwasser leitet sich auch der Gebührensatz für die Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanalisation (z. B. von nicht überdachten Waschplätzen, auf Tankstellen usw.) ab. Dieser erhöht sich im Kalkulationszeitraum 2023 von 1,31 €/m² auf 1,55 €/m².

 

 

3. Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung

 

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der bebauten/befestigten („versiegelten“) Grundstücksfläche in m² bemessen.

 

Die Höhe der Aufwendungen für die Einrichtung „Niederschlagswasserbeseitigung“ wird im Kalkulationszeitraum 2021 mit rund 32 % durch die kalkulatorischen Kosten Abschreibungen bestimmt. Der Anteil für Personal- und Sachkostenaufwand sowie für den städtischen Betriebshof beträgt rd. 47 %.

 

Instandhaltung:

Im Jahr 2023 sind Reparaturmaßnahmen an Niederschlagswasserkanälen in Gleidingen in offener Bauweise eingeplant. Darüber hinaus sind Haushaltsmittel für Kanalinspektionen, laufende Reparaturkosten an den Kanalanlagen der Niederschlagswasserkanalisation und für die Pflege und Instandhaltung der Regenrückhaltebecken vorgesehen. Durch eingeplante aufwandsmindernde Auflösungen von für die Reparaturen und Pflege von Regenrückhaltebecken gebildeten Rückstellungen ergibt sich im Kalkulationszeitraum ein Betrag von 202.700 € (Sachkonto 4212000).

 

Generalentwässerungsplan:

Der Generalentwässerungsplan wurde für einen Teilbereich in der Ortschaft Gleidingen im Einzugsgebiet des Regenrückhaltebeckens an der Ritterstraße fortgeschrieben. Die Fortsetzung des Generalentwässerungsplans Niederschlagswasser im Rest von Gleidingen soll im Jahr 2023 erfolgen, die restlichen Ortsteile schließen sich dann ab 2024 an. Ein Generalentwässerungsplan bildet den Ist-Zustand und den Soll-Zustand eines Abwassernetzes ab. In die Berechnungen fließen auch langfristige Entwicklungen wie Siedlungserweiterungen durch neue Bau- und Gewerbegebiete ein. Aus dem Generalentwässerungsplan ergeben sich Erkenntnisse über die Erforderlichkeit, Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Kanalnetz oder von Erweiterungen und Neubaumaßnahmen. Aus dem Plan lassen sich auch die verfügbaren Kapazitäten für Nachverdichtungen der vorhandenen Bebauung ablesen. Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels und die Starkregenthematik berücksichtigt werden. Der Generalentwässerungsplan bildet damit die Grundlage für einen zukunftsorientierten Betrieb der Niederschlagswasserkanalisation (Sachkonto 4431000).

 

Städtische Interessenquote:

Die Kosten für die Ableitung des Oberflächenwassers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage werden nicht mit den gebührenpflichtigen Kosten auf die Gebührenzahlenden verteilt, sondern von der Stadt Laatzen getragen (Sachkonto 3811000). Der Anteil der öffentlichen Verkehrsflächen an der gesamten Entwässerungsfläche in Laatzen (städtische Interessenquote) beträgt 39,7 % gemäß Gutachten von Prof. Dr.-Ing. Möhle vom 19.04.1996. Aufgrund der Bautätigkeit in den vergangenen Jahren wurde die Interessenquote zwischenzeitlich hausintern überprüft und musste nicht verändert werden.

 

Kalkulatorische Kosten:

Die kalkulatorischen Kosten werden in der Anlagenrechnung ermittelt. Die Abschreibung erfolgt nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungszeitraum der Anlage- oder Wirtschaftsgüter orientiert sich weitestgehend an der Afa-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Niedersächsischen Innenministeriums. Lediglich für im Inliner-Verfahren renovierte Kanäle wurde von der Tabelle abgewichen und eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Aufgrund der Investitionstätigkeit in die Niederschlagswasserkanalisation und steigender Preisentwicklung bei den Baupreisen ist ein stetiger Anstieg bei den Abschreibungen zu verzeichnen. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in den Folgejahren so fortsetzen.

 

Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung des von der Stadt für die kostenrechnende Einrichtung aufgewendeten Kapitals wurde bis auf weiteres mit 2,264 % ermittelt. Die Verzinsung erfolgt auf Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung aus Nominalwerten. Gem. § 5 Abs. 2 NKAG bleibt bei der Verzinsung der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte Kapitalanteil außer Betracht. Im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung ist das Abzugskapital inzwischen höher als der Restwert des Anlagekapitals, daher liegt die kalkulatorische Verzinsung im Kalkulationszeitraum 2023 aktuell bei 0.

 

Interne Leistungsverrechnung:

Die Verrechnungssätze für die in Anspruch genommenen Leistungen des städtischen Betriebshofs für den Betrieb der Niederschlagswasserpumpstationen und -kanalanlagen (u. a. Reinigung der Kanäle mit dem städtischen Kanalspülgerät, kleinere Reparaturleistungen, Pflegearbeiten an einigen Regenrückhaltebecken) mussten aufgrund steigender Aufwendungen für Personal, Gebäude, Fahrzeuge, Energiekosten usw. neu berechnet werden. Es ist geplant, die Reinigung der Niederschlagswasserkanäle ab dem Jahr 2023 zu intensivieren, da Ablagerungen das Leistungsvermögen der Kanäle mindern können. Die entsprechenden Aufwendungen steigen im Kalkulationszeitraum 2023 im Vergleich zu den Vorjahren (Sachkonto 4811001).

Die betriebsbedingten Verwaltungsgemeinkosten (u. a. Personal, Gebäude, IT-Technik, Fahrzeuge, Energiekosten usw.) für die in Anspruch genommenen Leistungen werden im Wege der Umverteilung auf die Kostenrechnenden Einrichtungen umgelegt. Die auf die Niederschlagswasserbeseitigung entfallenden Aufwendungen werden auf dem Sachkonto 4811000 abgebildet und steigen u. a. aufgrund steigender Tarifabschlüsse, Gebäude- und Energiekosten etc. ebenfalls an.

 

Die Summe der Maßstabseinheiten wird im Kalkulationszeitraum auf 2.730.000 m² geschätzt, ausgehend von der durchschnittlich in den letzten 5 Jahren veranlagten gebührenpflichtigen Fläche.

 

Entnahmen aus der Rücklage für die Niederschlagswasserbeseitigung wirken sich für das Jahr 2023 noch gebührenmindernd aus. Bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % bleibt die Niederschlagswassergebühr im Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 gleich bei 0,31 €/m². 

 

Die Gebühr befindet sich noch auf einem vergleichsweise niedrigen Stand. Vergleichszahlen zum Gebührenniveau für das kommende Jahr 2023 liegen noch nicht vor, in der Anlage 4 liegt dieser Vorlage ein Gebührenvergleich der Kommunen im Klärwerksverbund Hannover für das laufende Jahr 2022 bei.

 

Aus dem Gebührensatz für Niederschlagswasser leitet sich auch der Gebührensatz für die Einleitung von unverschmutztem Abwasser (z. B. Frischwasser aus der Prüfung von Wasserzählern) in die Niederschlagswasserkanalisation ab. Der Gebührensatz bleibt im Kalkulationszeitraum 2023 gleich bei 0,52 €/m³.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung“

Anlage 2 – Gebührenbedarfsberechnung „Zentrale

                    Niederschlagswasserbeseitigung“

Anlage 3 – Entwurf der 18. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungs- 

                    Abgabensatzung

Anlage 4 – Vergleich der Gebührensätze in den Kommunen des Klärwerksverbunds

                    Hannover im Jahr 2022

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Schmutzwasserbeseitigungsgebührensatz wird im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 von 2,18 €/m³ auf 2,59 €/m³ erhöht.

 

b)        Der Niederschlagswasserbeseitigungsgebührensatz bleibt im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 unverändert bei 0,31 €/m² .

 

c)         Der Gebührensatz für die Einleitung von unverschmutztem Abwasser und unbelastetem Kühlwasser in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage bleibt im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 unverändert bei 0,52 €/m³.

 

d)        Der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 von 1,31 €/m² auf 1,55 €/m² erhöht.

 

2.)     Der vorliegende Entwurf der 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) wird als Satzung beschlossen.

 

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.

 

3.)     Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung des für die „zentrale Schmutzwasserbeseitigung“ und für die „zentrale Niederschlagswasserbeseitigung“ aufgewendeten Kapitals wird auf 2,264 %  festgesetzt.