Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
- Antrag der Ev.-luth. Thomas-Kirchengemeinde auf Erhöhung der Zuwendung für den Bildungs- und Begegnungstreff Marktplatz 5
Vorlage
2022/222/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Stadt Laatzen bezuschusst den seit 2019 in den Räumen der ehemaligen Teestube des CVJM bestehenden Billdungs- und Begegnungstreff „Marktplatz 5 – Reden – Lernen – Helfen“ (siehe Dr.-Nr.: 2018/240/37). Der Treff wird von der Ev.-luth. Thomas-Kirchengemeinde in Laatzen in Kooperation mit dem Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis Laatzen-Springe, dem Diakonieverband Hannover-Land, dem Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen e.V., der Kirchenregion Laatzen und der Stadt Laatzen betrieben. U.a. belegt auch die kürzlich gegründete Jugendberufs-agentur einmal wöchentlich die Räumlichkeiten für ihr Beratungsangebot. 

 

Mit Schreiben vom 20. August 2022 beantragt der Treff im Namen und in Beauftragung der Ev.-luth. Thomas-Kirchengemeinde eine Erhöhung der jährlichen allgemeinen Zuwendung von zuletzt 20.000 im HH-Jahr 2022 auf 22.900 € sowie eine zweckgebundene Zuwendung zur Deckung der zu erwartenden höheren Energie-kosten in Höhe von 2.650 € (Anlage 1).

 

Begründet wird die Erhöhung der allgemeinen Zuwendung mit den Tarifsteigerungen bei den Gehältern des Technik- und Reinigungspersonals sowie für Vertretungen. Außerdem hat die Prüfung der Betriebskostenabrechnung des Vermieters (LEG) für das Jahr 2020 ergeben, dass der auf den Treff umgelegte Kostenanteil für Müllabfuhr und den Sicherheitsdienst bei zusätzlichen, in der Größenordnung nicht vorhersehbaren ca. 1.000 € liegt (Anlage 2).

 

Die zweckgebundene Zuwendung begründet sich durch die zu erwartenden steigenden Energiekosten. Sollten diese geringer ausfallen als angenommen, würde die zweckgebundene Zuwendung anteilig reduziert und rückerstattet.

 

Im Auftrag

 

 

Thomas Schrader

 

Anlagen

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Ev.-luth. Thomas-Kirchengemeinde auf Erhöhung der allgemeinen Zuwendung auf 22.900 € sowie zur zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 2.650 € wird zugestimmt.