Das Produkt Kinder‑ Jugend- und Familienhilfen umfasst den Kinderschutz, die Hilfen zur Erziehung einschließlich der sozialpädagogischen Beratungen, sowie die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Jugendstrafsachen. Zudem wird in einigen Fällen die rechtliche Vertretung in Form einer Vormundschaft oder Pflegschaft ausgeübt.
Kinderschutz
Im vergangenen Jahr war besonders auffällig, dass sich das Anzeigeverhalten im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlsgefährdung sowohl durch Privatpersonen, als auch durch Institutionen stark verändert hat. Grundlage hierfür ist sicherlich einerseits auch die mediale Berichterstattung über Fälle von Kindeswohlgefährdung, die für eine stärkere Sensibilisierung dieses Themas in der Öffentlichkeit sorgte; andererseits wurde durch den § 8 a SGB VIII der Schutzauftrag des Jugendamtes konkretisiert und auch die Fachkräfte in Einrichtungen in diesen Schutz mittels Rahmenvereinbarungen einbezogen.
Um die Zusammenarbeit zwischen der Kinder‑ und Jugendhilfe und den Kindertagesstätten in Laatzen zu intensivieren, wurde in allen Kindertagesstätten an einer Dienstbesprechung teilgenommen und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Begrifflichkeiten Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag erörtert und gemeinsame Wege zum Kinderschutz diskutiert.
Die Kinder‑ und Jugendhilfe erhielt im Jahr 2008 insgesamt 66 Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung. In 38 dieser Fälle war mehr als ein Hausbesuch notwendig, um bestehende Mängel abzuschaffen, vielfach ergaben sich hieraus Notwendigkeiten, Hilfen zur Erziehung gerade im ambulanten Bereich zu installieren. In 8 Fällen war eine sofortige Trennung der Kinder von den Eltern durch eine Inobhutnahme zur Sicherung des Kindeswohls unumgänglich. Allerdings erhielten in den meisten dieser Fälle die Eltern die Gelegenheit Mängel zu beseitigen und ein kindgerechtes Umfeld zu schaffen, um eine Rückkehr der Kinder zu ermöglichen. Hier erfolgte dann in der Regel der Einsatz einer Sozialpädagogischen Familienhilfe, um den Eltern Unterstützung in ihrer Erziehung zu geben und die vorhandenen Ressourcen zu stärken.
Sozialpädagogische Beratungsgespräche und Hilfen zur Erziehung
Insgesamt waren im Jahr 2008 sozialpädagogische Familienhilfen in 43 Familien in Laatzen eingesetzt. Ebenfalls zu ambulanten Hilfen zählen die Einsätze von Betreuungshelfern, deren vorrangige Aufgabe es ist, Jugendliche und junge Erwachsene auf deren Weg in die Selbstständigkeit zu fördern und zu unterstützen.
Einhergehend mit dem veränderten Anzeigeverhalten war aber auch, dass Eltern sich aus eigenem Antrieb vermehrt bei der Kinder‑ und Jugendhilfe meldeten und Beratung einforderten. Die Anzahl dieser geführten Gespräche betrug 744 und nahm gegenüber den Vorjahren wiederum stark zu. Im Jahr 2006 wurden 346 und im Jahr 2007 592 derartige Gespräche geführt, wobei von einer durchschnittlichen Gesprächsdauer von ca. einer Stunde auszugehen ist.
Der leichte Anstieg der durchschnittlichen Fallzahlen im stationären Bereich ist ebenfalls in Verbindung mit dem verstärkten Meldeverhalten zu sehen. Erwähnenswert ist hierbei auch, dass es sich in zwei Fällen um Familien handelte, von denen jeweils vier Kinder zumindest vorübergehend gleichzeitig untergebracht werden mussten. In einem Fall wurde sogar versucht, die Mutter und ihre vier Kinder gemeinsam unterzubringen. Ziel hierbei war eigentlich, der Mutter Strukturen zu vermitteln und sie in ihrem Erziehungsverhalten zu bestärken, damit dann ein gemeinsamer Umzug in eine eigene Wohnung verantwortet werden könnte. Leider hat die Kindesmutter dieses Angebot nicht angenommen und ihre Kinder nach einer gemeinsam erfolgten Aufnahme zwei Tage später allein zurück gelassen. Die Kinder befinden sich nach wie vor in der Einrichtung.
Inobhutnahmen und Familiengerichtshilfe
Eine Inobhutnahme von Minderjährigen erfolgte nicht nur bei kleineren Kindern. Insgesamt 8 Jugendliche suchten von sich aus die Kinder‑ und Jugendhilfe auf und baten um Inobhutnahme, weil sie nicht mehr in den elterlichen Haushalt zurückkehren wollten bzw. konnten. Gründe hierfür waren z. B. die Angst einer jungen Frau durch die Familie zwangsverheiratet zu werden oder massive körperliche Misshandlungen mittels eines Gürtels oder anderer Gegenstände.
Für das Familiengericht ist die Kinder‑ und Jugendhilfe in 127 Fällen tätig geworden, hiervon beinhalteten 13 Berichte die Anzeige einer Kindeswohlsgefährdung. In vier Fällen wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen, in den anderen Fällen wurden Auflagen oder Weisungen erteilt. Begleitete und geschützte Umgangskontakte aufgrund von richterlichen Entscheidungen erfolgen 14 mal, wobei die durchschnittliche Kontaktdauer wiederum bei ca. 90 Minuten lag.
Ziele
Ziele der Kinder‑, Jugend‑ und Familienhilfe für 2008 waren, den Kinderschutz zu sichern und bei der Installation von Hilfen zur Erziehung darauf zu achten, dass familiäre Ressourcen gestärkt werden, um Fremdunterbringungen zu vermeiden. Unter der Berücksichtigung, dass die Stadt Laatzen nur dann tätig werden kann, wenn hier Missstände bekannt geworden sind, kann das erste Ziel als erreicht betrachtet werden; gleiches gilt für das zweite Ziel, wenn man die vorhandenen Zahlen der ambulanten und der stationären Maßnahmen in Relation setzt. Beide Ziele sollten auch für die nächsten Jahre fortgeschrieben werden und Bestand haben.
In Vertretung
Arne Schneider