Betreff
Anschaffung Defibrillatoren für Sporthallen und städtische Gebäude
- Antrag der CDU-FDP-Gruppe im Rat der Stadt Laatzen
- Ergänzte Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/072/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

In dem bereits erfolgten Austausch über den o.a. Antrag wurde der Vorschlag unterbreitet, vor einer Beschlussfassung Rücksprache mit dem örtlichen Rettungsdienst, hier mit dem DRK Region-Hannover, Bereich Rettungsdienst, zu halten und über das Ergebnis zu unterrichten. Die Rücksprache ist mit dem ärztlichen Koordinator beim DRK Region Hannover Bereich Katastrophenschutz erfolgt, das Ergebnis stellt sich dar wie folgt:

 

Der sog. plötzliche Herztod ist die häufigste außerklinische Todesursache in Deutschland und die dritthäufigste Todesursache in Europa. Die Prognose bei

einem außerklinischen Herz-Kreislauf-Stillstand durch Kammerflimmern ist schlecht und nur 5-8 % der Patienten überleben. Die (Früh)Defibrillation ist die einzig wirksame Behandlung von Kammerflimmern und sollte innerhalb von 5 Minuten nach Eintritt des Ereignisses erfolgen. Dieses Zeitfenster kann durch den hauptamtlichen Rettungsdienst in den wenigsten Fällen erreicht werden. Die Überlebenswahrscheinlichkeit sinkt ohne wirksame Wiederbelebung um 10 Prozent je Minute.

 

Bei der Ausstattung von öffentlichen Plätzen und Einrichtungen ist jedoch zu bedenken, dass lediglich 18 % der Fälle des Herz-Kreislauf-Stillstandes in der Öffentlichkeit auftreten.  Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) kommt zudem zu der Einschätzung, dass verfügbare automatisierte externen Defibrillatoren (AED) in der Laienreanimation in Deutschland seltener eingesetzt werden als erwartet.: „So wurde etwa der Landtag von Nordrhein-Westfalen bereits 2003 mit AED ausgestattet und mehr als 50 Angestellte im Umgang mit diesen Geräten geschult, doch kam es bis heute unter mehr als einer Million Besuchern nicht zu einem einzigen AED-Einsatz. Auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt sind mittlerweile mehr als 80 Geräte verfügbar. In den Jahren 2003 bis 2015 wurden mehr als 500 Millionen Passagiere abgefertigt. Es kam aber nur bei 25 Personen zu Reanimationen unter AED-Einsatz.“

 

Vor diesem Hintergrund erscheint eine flächendeckende Vorhaltung von AED in allen städtischen Einrichtungen im Stadtgebiet Laatzen nicht zielführend. Die Eintritts-wahrscheinlichkeit eines Herzkreislaufstillstandes ist als äußerst gering zu bewerten, der Einsatz durch Laien erfolgt in der Regel nicht. Zum flächendeckenden Einsatz von AED in öffentlichen Gebäuden hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Begründung vom 21.05.2015 ausgeführt:

 

„Eine flächendeckende und ungezielte Ausstattung aller öffentlichen Gebäude und Plätze mit AEDs dürfte unwirtschaftlich und nicht zielführend sein, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sich ca. 60 bis 80% aller Fälle von plötzlichem Herztod zu Hause ereignen und es vom Zufall abhängt, ob diese Notfälle von Angehörigen

oder dritten Personen beobachtet werden“.

 

Die gezielte Vorhaltung von AEDs an Orten mit hohem Personenaufkommen oder besonderen Risiken (Sporthallen und Sportplätzen) erscheint dennoch sinnvoll, um im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstandes durch Kammerflimmern einen AED-Einsatz durch Laien zu ermöglichen. Konkrete Fallzahlen von rettungsdienstlichen Einsätzen zur Wiederbelebung von Personen an öffentlichen Orten im Stadtgebiet Laatzen sind nicht verfügbar und werden auch nicht erhoben.

Grundsätzlich ist der Einsatz von AED in der Laienreanimation als sinnvoll zu bewerten. Studien zeigen jedoch, dass lediglich der Einsatz von AEDs durch semiprofessionelle Helfende zu einem signifikanten Erfolg der Wiederbelebung (Reanimation) beitragen. Semiprofessionelle Helfende sind dabei nicht-medizinische Personen, die in der Einbindung von AED in der Ersten Hilfe gesondert geschult wurden. Entsprechende Schulungsangebote zur Einbindung eines AED in den Ablauf der Wiederbelebung „Algorithmus zur Anwendung eines AED in der Reanimation“ werden durch die Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen angeboten. Auch die DGUV Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ empfiehlt die gesonderte Schulung und Unterweisung von Ersthelfenden, wenn AED im Unternehmen angeschafft oder bereitgehalten werden. Bei der Stadt Laatzen erfolgt die Einweisung im Rahmen der Ersthelfenden-Schulung. Es ist denkbar, die Tiefe der Kenntnisse und den Kreis der Eingewiesenen mit speziellen Schulungen zu erweitern.

Die Vorhaltung von AEDs in Kindertagesstätten ist aus Sicht des ärztlichen Koordinators als schwierig zu bewerten. Die meisten AED sind nur für die Nutzung von Kindern ab acht Jahren geeignet. Die zusätzliche Vorhaltung spezieller Kinderelektroden müsste im Eintrittsfall durch die Laienhelfenden bedacht werden. Zudem ist das Auftreten eines Herz-Kreislauf-Stillstandes durch Kammerflimmern bei Kindern äußert selten.

Aus alledem empfiehlt es sich daher, die Sporthallen und Sportstätten der Schulzentren mit AEDs auszustatten und die Nutzenden zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung einzuladen sowie eine gesonderte Schulung Verantwortlicher in die Einbindung von AEDs in der Ersten Hilfe vorzusehen. Darüber hinaus sollten die bestellten städtischen Ersthelfenden (und interessierte Mitarbeitende) im Umgang mit AED in der Ersten Hilfe gesondert geschult werden.

 

Dieser Empfehlung folgend würde sich der Bedarf an zusätzlichen AEDs gegenüber dem in der Drucks.-Nr. 2022/072/1 abgebildeten Bedarf von 67 auf 4 Geräte,  sollen die Sportanlagen der Grundschulen gleich miteinbezogen werden auf 11 Geräte reduzieren.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger