Betreff
Wahl eines Stadtrates
Vorlage
2022/218
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Laatzen sieht in § 5 „Beamtinnen und Beamte auf Zeit“ vor, dass außer der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister zwei weitere leitende Beamtinnen/ Beamte in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden. Sie führen die Bezeichnung Stadträtin oder Stadtrat. Die Amtszeit des Stadtrates Stefan Zeilinger endet mit Ablauf des 31.01.2023. Damit ist ab dem 01.02.2023 die Stelle eines Stadtrates neu zu besetzen. Die Wahl und Abwahl der Beamtinnen und Beamten auf Zeit bemisst sich nach den Vorschiften des § 109 NKomVG. Danach werden Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten vom Rat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Die Wahl darf nicht früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers stattfinden. Beamtinnen und Beamte auf Zeit müssen die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben.

 

Die Stelle ist am 16.07.2022 in der HAZ/NP, online auf HAZ-Job sowie auf der Homepage der Stadt Laatzen ausgeschrieben worden. Insgesamt gingen sechs Bewerbungen ein, davon fünf Bewerber und eine Bewerberin. Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wurden drei Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Einer der Bewerber hat nach Einladung zum Vorstellungsgespräch seine Bewerbung zurückgezogen. Die Vorstellungsgespräche fanden am 23.08.2022 und am 31.08.2022 statt.

 

Nach Auswertung der Vorstellungsgespräche schlägt der Bürgermeister aufgrund seines beruflichen Werdeganges und des im Auswahlverfahren hinterlassenen Eindrucks Herrn Jörg Sporleder, derzeit Fachbereichsleiter Finanzangelegenheiten bei der Stadt Laatzen, für die Wahl zum Stadtrat zum 01.02.2023 für eine Amtszeit von acht Jahren vor.

 

Gemäß §§ 67 Satz 1 bis 3 i.V.m. 109 Abs. 1 NKomVG erfolgt die Wahl schriftlich; liegt allerdings, wie vorgeschlagen, nur ein Wahlvorschlag vor, wird – wenn niemand widerspricht – durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

 

 

 

 

Kai Eggert

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister schlägt dem Rat gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vor, Herrn Jörg Sporleder, wohnhaft in 30966 Hemmingen, zum 01.02.2023 zum Stadtrat für eine Amtszeit von acht Jahren zu wählen.