Betreff
Pflege der Feldraine und Gewässerrandstreifen in der Leinemasch zwischen Grasdorf und Alt-Laatzen
- Anfrage der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90 - DIE GRÜNEN, DIE LINKE im Rat der Stadt Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/162/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Aut die vorgenannte Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zur Vorbereitung des Leinelaufs wurden bereits einige Wegeseitenränder im Gebiet der Leinemasch gemäht. Die Mähbreite ist auf die Breite des Mähwerks, d.h. auf etwa 80 cm, begrenzt. Da die Wege in der Regel schmal sind, wird auf beiden Seiten gemäht. Auf keinen Fall werden die Wegeränder zweimal hintereinander innerhalb von zwei Wochen und auch nicht bis an die landwirtschaftlichen Nutzflächen heran gemäht.

Im Bereich Peterskamp und Neue Wiesen fanden die städtischen Mitarbeiter allerdings die Wegeränder bereits breit gemäht vor. Mutmaßlich könnte hier ein Landwirt tätig geworden sein, um zusätzliches Futter zu erhalten.

 

Zu 1.: Der Niedersächsische Weg ist eine Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Ein wesentlicher Inhalt ist die Anlage breiterer Gewässerrandstreifen – also Uferbereiche von Gräben und Flüssen -, in denen weder Dünger noch Pflanzenschutz aufgebracht wird.

Regelungen oder Verbote einer Mahd von Gewässer- oder Wegeseitenrändern sind kein Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Insofern liegt hier auch kein Verstoß vor.

 

Zu 2.: Die Kommunen sind nicht zuständig für die Umsetzung des Niedersächsischen Weges, sodass auch keine speziellen Schulungen vorgenommen werden. Allgemein besteht für alle Mitarbeiter/innen jederzeit die Möglichkeit, nach Betroffenheit oder Interesse an Fortbildungen und Seminaren zu unterschiedlichen Themenbereichen teilzunehmen.

 

Zu 3.: Der Niedersächsische Weg ist kein Regelwerk, dessen Einhaltung durch die Verwaltung zu überwachen ist.

 

Vielmehr wurde mit dem Niedersächsischen Weg zwischen der Landwirtschaft, dem Naturschutz und der Politik ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz vereinbart, das insbesondere Maßnahmen zur Reduktion von Düngung und chemischem Pflanzenschutz sowie Vertragsnaturschutz zur Erreichung von z.B. Extensivierung in Grün- und Ackerland, Blühstreifen, Brachflächen oder ähnlicher Elemente auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beinhaltet.

 

Eine Beratung der Landwirte soll flächendeckend bis 2025 in Kooperation zwischen der Landwirtschaftskammer, anderen Beratungsträgern und dem Naturschutz aufgebaut. Mögliche Kooperationspartner können Schutzstationen, die Landkreise oder auch der NLWKN sein, um lokale Projekte gemeinsam mit den Landwirten zu erarbeiten.

In Laatzen steht hierfür insbesondere die Ökologische Station Mittleres Leinetal zur Verfügung, die auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits Landwirte zu Agrarumweltmaßnahmen berät.

 

Im Rahmen des zu schaffenden Biotopverbunds auf 15 % der Landesfläche bzw. 10 % der Offenlandfläche tragen insbesondere linienförmig, fortlaufende Strukturen wie Fließgewässer einschließlich ihrer Ufer, Weg- und Feldraine oder auch Hecken, Feldgehölze, Alleen und Baumreihen eine besondere Bedeutung für die Vernetzung der Kernflächen des Biotopverbunds und sind über die in Frage kommenden Schutzkategorien zu sichern.

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Laatzen wird diese Vorgabe großenteils durch die Regelungen der Baumschutzsatzung erfüllt.

Die Zuständigkeit weiterer Schutzgebietsausweisungen liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover. Insbesondere bezogen auf die Laatzener Leinemasch wurde diese Vorgabe mit der aktuellen Ausweisung des NSG-HA 239 „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ erfüllt.

 

Zu 4.: Seitens der Verwaltung bestehen keine Bestrebungen, generell im Mai keine Mäharbeiten vorzunehmen.

Es gibt viele Flächen, auf denen während der Brut- und Setzzeit auf eine Mahd verzichtet werden kann und wird. Es gibt aber auch viele Flächen, und dazu gehören auch Wegeseitenränder, auf denen ein strikter Mahdverzicht im Mai aus Verkehrssicherungsgründen nicht immer umsetzbar ist.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger