Sachverhalt:
Laut der Wahlordnung vom 17.11.2017 endet die laufende Wahlperiode des Seniorenbeirats der Stadt Laatzen nach 4 Jahren zum 30.06.2022. Mit der Bekanntmachung vom 24.11.2021 wurden rund 14.000 Bürgerinnen und Bürger, die im Wahljahr 2022 das 60. Lebensjahr vollenden bzw. bereits vollendet haben, aufgerufen für einen der 13 Sitze im Seniorenbeirat zu kandidieren. Jeder Stadtteil wählt 2 Kandidierende in den Seniorenbeirat, Laatzen-Mitte aufgrund seiner Einwohneranzahl 3.
Die Briefwahl wurde für den Zeitraum vom 06.05. bis 27.05.2022 terminiert. 16.000 Euro für die Durchführung der Wahl stehen im Haushalt bereit. Seit November 2021 wurden in regelmäßigen Abständen zahlreiche Aufrufe in der lokalen Presse veröffentlicht, zudem wurde über Aushänge in den einzelnen Ortsteilen und in Einzel-gesprächen informiert. Bis zum Bewerbungsende am 27.03.2022 haben lediglich 11 Personen ihre Kandidatur ordnungsgemäß eingereicht, davon hat ein Kandidat zwischenzeitlich seine Kandidatur aus gesundheitlichen Gründen wieder zurückgezogen. Für den Ortsteil Alt-Laatzen liegen keine Bewerbungen vor, für Ingeln-Oesselse und Rethen nur je eine.
Der Seniorenbeirat ist erfahrungsgemäß wegen des Alters seiner Mitglieder und damit einhergehenden gesundheitlichen Einschränkungen auf weitere nachrückende Kandidatinnen und Kandidaten angewiesen, um die Wahlperiode von 4 Jahren zu erfüllen. Somit ist abzusehen, dass bei nur 10 gewählten Mitgliedern vorzeitige Neuwahlen wahrscheinlich werden. Bereits bei den vorangegangenen Wahlen 2018 zeichnete sich mit nur 16 Kandidierenden ein geringeres Interesse für eine Kandidatur zum Seniorenbeirat ab.
Unter dem geschilderten Sachverhalt sollten die Satzungen des Seniorenbeirats aufgehoben werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Wahl stattfinden muss. Dieses Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Eine Fortentwicklung mit der Zielsetzung, ein tragfähiges Seniorengremium für die Stadt Laatzen für die Zukunft aufzustellen und damit zu festigen, sollte in einem „Runden Tisch Senioren“ unter Beteiligung der 10 Kandidatinnen und Kandidaten und weiterer an einer Mitarbeit interessierten Seniorinnen und Senioren sowie der Stadt Laatzen erfolgen.
Der amtierende Seniorenbeirat kann seine inhaltliche Arbeit bis zum Ende der Wahlperiode als „Runder Tisch Senioren“ weiter ausüben.
Die vorliegenden Entwürfe der Satzungen über die Aufhebungen der Wahlordnung und des Statutes/Geschäftsordnung des Seniorenbeirats der Stadt Laatzen soll als Satzung beschlossen werden. Die Wahlbekanntmachung wird zurückgenommen. Die Satzungen und die Rücknahme der Wahlbekanntmachung sollen zum 25.05.2022 in Kraft treten.
Kai Eggert
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Mit Wirkung zum 25.05.2022 werden die
·
Satzung der Stadt Laatzen über die Aufhebung der
Satzung über die Wahlordnung des Seniorenbeirats der Stadt Laatzen,
·
Satzung der Stadt Laatzen über die Aufhebung der
Satzung über das Statut/Geschäftsordnung des Seniorenbeirats der Stadt Laatzen,
· Aufhebung der Wahlbekanntmachung
in der, der Drucksache 2022/129 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzungsentwürfe und die Aufhebung der Wahlbekanntmachung sind Bestandteil der Niederschrift.
Die ursprünglich für den Zeitraum 06.05 bis 27.05.2022 vorgesehene Seniorenbeiratswahl findet nicht statt.
Die kandidierenden Seniorinnen und Senioren bilden einen offenen „Runden Tisch Senioren“. Dieser wird gebeten, in Abstimmung mit der Verwaltung neue Regelungen für ein künftiges Seniorengremium zu entwickeln und dem Rat zur Beratung vorzulegen.