Betreff
Aufgabenwahrnehmung nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) durch den Kommunalen Ordnungsdienst
Vorlage
2022/123
Art
Mitteilung

Im Stadtgebiet der Stadt Laatzen wurden die Aufgaben der Feld- und Forstordnungsbehörde bisher überwiegend durch ehrenamtliche Feld- und Forsthüter wahrgenommen. Die Berufung von Feld- und Forsthüter*Innen ist in § 43 Abs. 2 (NWaldLG) geregelt. Demnach dürfen für diese Funktion grundsätzlich nur Personen bestellt werden, die zur Gemeinde in einem Beamten- oder Dienstverhältnis stehen. Ausnahmsweise können auch andere Personen zur neben- oder ehrenamtlichen Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben berufen werden, wenn ein enger Sachzusammenhang der Vollzugsaufgaben mit einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis besteht und die Weisungsgebundenheit gegenüber der Gemeinde gewährleistet ist. In den vergangenen Jahren wurde von dieser Ausnahme aufgrund der personellen Ausstattung des Teams Sicherheit und Ordnung sowie der historisch gewachsenen Struktur und dem hohen ehrenamtlichen Engagement Gebrauch gemacht. Unabhängig davon, haben auch in der Vergangenheit die Mitarbeitenden des Außendienstes die Aufgaben der Feld- und Forstordnungsbehörde am Rande wahrgenommen. Mit Einrichtung des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) können die Aufgaben durch den KOD wahrgenommen werden. Somit entfällt der in § 43 Abs. 2 Satz 4 genannte Ausnahmegrund. Unabhängig von der Aufgabenwahrnehmung durch den kommunalen Ordnungsdienst wird es auch in der Zukunft denkbar sein, interessierte ehrenamtliche Personen in dem Aufgabengebiet der Feld- und Forstordnungsbehörde ergänzend einzusetzen bzw. einzubeziehen. Der formelle Aufgabenvollzug durch die Feld- und Forsthüter wird jedoch dem KOD obliegen und durch diesen dauerhaft sichergestellt.

 

 

In den Ortschaften Rethen und Gleidingen werden die Aufgaben der Feld- und Forstordnungsbehörde bereits vollständig durch den KOD wahrgenommen.

Sofern die noch verbliebenen ehrenamtlichen Feld- und Forsthüter ausscheiden, werden die Gebiete Laatzen und Ingeln-Oesselse dann auch formell durch den KOD übernommen. Dieser ist in den Ortschaften bereits jetzt ergänzend im Einsatz.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning