Sachverhalt:
I.
Allgemeines
Eine verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Einreichung von
Steuererklärungen birgt für die Stadt Laatzen erhebliche finanzielle und
politische Risiken und kann darüber hinaus straf- und bußgeldrechtliche
Konsequenzen für den Verwaltungsvorstand und weitere Mitarbeitende nach sich
ziehen. Die aktuelle Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand mit
der Änderung der Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2 b Umsatzsteuergesetz
(UStG) und auch die zunehmende Ausweitung der Pflichten zur elektronischen Datenübermittlung
verschärfen die Problemlage zusätzlich.
Nach § 153 Abs. 1 der Abgabenordung (AO) muss ein
Steuerpflichtiger der jeweiligen Steuerbehörde unverzüglich anzeigen, wenn er
erkennt, dass eine von ihm abgegebene Erklärung objektiv unrichtig oder
unvollständig ist und es dadurch zu einer Steuerverkürzung gekommen ist oder
kommen kann. Die Finanzverwaltungen sind angehalten bei der Berichtigung von
Steuererklärungen nach § 153 AO die Buß- und Strafgeldstellen einzuschalten.
Dabei wird geprüft, ob ggf. leichtfertig oder sogar vorsätzlich Steuern
verkürzt wurden.
Im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 23.05.2016
zum § 153 AO hat die Finanzverwaltung zu der Abgrenzung einer strafrechtlich
nicht relevanten Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen von einer
strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO Stellung genommen. Erstmalig hat
die Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang geäußert, dass die Einrichtung
eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (IKS), das der Erfüllung der steuerlichen
Pflichten dient, gegebenenfalls ein Indiz darstellen kann, das gegen das
Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann.
II.
Einführung eines TCMS bei der Stadt
Laatzen
Um sich gegenüber dem Vorwurf der
Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung abzusichern, ist die Einrichtung
eines entsprechenden IKS bzw. Tax Compliance Management Systems (TCMS)
erforderlich.
Die Einrichtung eines TCMS ist
gleichbedeutend mit einer umfassenden Erfassung, Beschreibung und Dokumentation
der Steuererklärungsprozesse. Für die einzelnen Steuerarten sind sämtliche
Tätigkeiten der Stadt Laatzen in einer Risiko-Kontroll-Matrix zu bewerten. Nur
so ist es möglich, Risiken zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zur
Risikominimierung umzusetzen.
III.
Weiterentwicklung
und Ausblick des TCMS
Das TCMS ist in die tägliche Arbeit der Stadt Laatzen
einzubinden und bei Bedarf z.B. durch neue Tätigkeitsbereiche und Projekte oder
Änderung der Rechtslage anzupassen. So wird das TCMS als ein dynamisches
Instrument bei der Stadt Laatzen integriert.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Anlagen
- Anlage
1: Steuer-Richtlinie der Stadt Laatzen
- Anlage
2: Grafik Aufbau des TCMS
- Anlage
3: Muster „Risiko-Kontroll-Matrix zur Umsatzsteuer“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Laatzen beschließt die anliegende Steuer-Richtlinie (Tax Compliance Management Richtlinie).