- Veränderungssperre
Sachverhalt:
Dem Rat der Stadt
Laatzen liegt am 19.05.2022 die Beschlussvorlage zur Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233 „Am Erdbeerhof II“ vor. Parallel dazu soll
der Beschluss zur Veränderungssperre erwirkt werden.
Das Ziel der Planung
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233 ist die städtebaulich vertretbare
Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit einem geringeren Maß der
baulichen Nutzung zum Ursprungsbebauungsplan.
Die
Veränderungssperre Nr. 22 dient der Sicherung der Planung im künftigen
Plangebiet.
Im Auftrag
Axel Grüning
Anlagen
Anlage 1 Satzung
Veränderungssperre Nr. 22
Anlage 2
Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Die Veränderungssperre Nr. 22 für den Geltungsbereich der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233 „Am Erdbeerhof II“, OT Gleidingen wird
beschlossen.