Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Sachverhalt:
Es wurde der maximale Förderbetrag in Höhe von 100 000 € beantragt. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 15 % wird über die Personalkosten der Stadt als Koordinierungsstelle erreicht. Eine mündliche Aussage der ESF-Regiestelle über die Bewilligung ist bereits getroffen worden, der Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor.
Die Mittel sind für die Durchführung sog. Mikroprojekte vorgesehen. Je Projekt ist ein Mikrozuschuss in Höhe von max. 10 000 € möglich.
Die Deckung der Kosten erfolgt durch die Zuwendungen im Rahmen der ESF-Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
In den Leitlinien des ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ ist die Einrichtung eines Begleitausschusses vorgegeben, in dem alle wichtigen, lokalen Akteure vertreten sind. Zwingend vorgeschrieben ist die Teilnahme des Jugendamts, des Trägers der Grundsicherung, mit dem eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen ist, der/des Gleichstellungsbeauftragten sowie – falls vorhanden – der/des Integrationsbeauftragten. Darüber hinaus sind direkte Adressaten- und Zielgruppenvertreter sowie Bewohnerinnen und Bewohner zu beteiligen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist folgende Besetzung des Begleitausschusses vorgesehen:
Erster Stadtrat als Vorsitzender,
Vertreter/in JobCenter,
Vertreter/in Agentur für Arbeit,
Vertreterin der Adressatengruppe Frauen,
Vertreter/in des Jugendparlamentes,
Vertreterin des Stadtteilmanagements,
Vertreter Polizei,
Gleichstellungsbeauftragte,
Team Wirtschaftsförderung,
Teamleiter Team 40, Bildung und Sport
Teamleiter Team 50, Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Teamleiter Team 81, Beteiligungen und Drittmittel und
Koordinator „Stärken vor Ort“.
Aufgabe des Begleitausschusses ist die Auswahl
und Abstimmung über die Mikroprojektanträge. Gleichzeitig dienen seine
Sitzungen dem Informationsaustausch der
Beiratsmitglieder untereinander und der
Verabredung bilateraler Kooperationen und
tragen so zur Nachhaltigkeit der entwickelten
Lösungen bei.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 100 000 € für die Umsetzung der Mikroprojekte im Rahmen des Förderprogramms Lokales Kapital für soziale Zwecke des Europäischen Sozialfonds (ESF) in dem Teilhaushalt 61, Stadtplanung, unter der Rubrik 15, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wird gem. § 89 NGO zugestimmt. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Zuwendungen im Rahmen der ESF-Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in entsprechender Höhe unter der Rubrik 02, Zuwendungen und allg. Umlagen, im gleichen Teilhaushalt.