Betreff
Lokales Kapital für soziale Zwecke
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
083/2009
Aktenzeichen
81
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zu Beginn des Jahres wurde ein Antrag auf Fördermittel aus dem ESF-Bundesprog­ramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ bei der ESF-Regiestelle in Berlin gestellt. Ziel des Programms ist die Verbesserung der schulischen, sozialen und beruflichen Integra­tion von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen und die Förderung von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben.

 

Es wurde der maximale Förderbetrag in Höhe von 100 000 € beantragt. Die Kofinanzie­rung in Höhe von mindestens 15 % wird über die Personalkosten der Stadt als Koordi­nierungsstelle erreicht. Eine mündliche Aussage der ESF-Regiestelle über die Bewilli­gung ist bereits getroffen worden, der Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor.

 

Die Mittel sind für die Durchführung sog. Mikroprojekte vorgesehen. Je Projekt ist ein Mikrozuschuss in Höhe von max. 10 000 € möglich.

 

Die Deckung der Kosten erfolgt durch die Zuwendungen im Rahmen der ESF-Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

In den Leitlinien des ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ ist die Einrichtung eines Begleitausschusses vorgegeben, in dem alle wichtigen, lokalen Ak­teure vertreten sind. Zwingend vorgeschrieben ist die Teilnahme des Jugendamts, des Trägers der Grundsicherung, mit dem eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen ist, der/des Gleichstellungsbeauftragten sowie – falls vorhanden – der/des Integrationsbe­auftragten. Darüber hinaus sind direkte Adressaten- und Zielgruppenvertreter sowie Bewohnerinnen und Bewohner zu beteiligen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist folgende Besetzung des Begleitausschusses vorgesehen:

 

 

Erster Stadtrat als Vorsitzender,

Vertreter/in JobCenter,

Vertreter/in Agentur für Arbeit,

Vertreterin der Adressatengruppe Frauen,

Vertreter/in des Jugendparlamentes,

Vertreterin des Stadtteilmanagements,

Vertreter Polizei,

Gleichstellungsbeauftragte,                   

Team Wirtschaftsförderung,

Teamleiter Team 40, Bildung und Sport

Teamleiter Team 50, Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Teamleiter Team 81, Beteiligungen und Drittmittel und

Koordinator „Stärken vor Ort“.

 

Aufgabe des Begleitausschusses ist die Auswahl und Abstimmung über die Mikropro­jektanträge. Gleichzeitig dienen seine Sitzungen dem Informationsaustausch der

Beiratsmitglieder untereinander und der Verabredung bilateraler Kooperationen und

tragen so zur Nachhaltigkeit der entwickelten Lösungen bei.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 100 000  € für die Umsetzung der Mikroprojekte im Rahmen des Förderprogramms Lokales Kapital für soziale Zwecke des Europäischen Sozialfonds (ESF) in dem Teilhaushalt 61, Stadtplanung, unter der Rubrik 15, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wird gem. § 89 NGO zugestimmt. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Zuwendungen im Rahmen der ESF-Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in entsprechender Höhe unter der Rubrik 02, Zuwendungen und allg. Umlagen, im gleichen Teilhaushalt.