Betreff
3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für obdachlose Menschen, Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Laatzen
Vorlage
2022/109
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für obdachlose Menschen, Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Laatzen“ beschlossen. Diese ist zum 01.04.2018 in Kraft getreten und wurden zuletzt durch den Beschluss des Rates vom 30.09.2021 geändert.

 

In der bisherigen Fassung der Gebührensatzung sind alle Gemeinschaftsunterkünfte, die zur Unterbringung genutzt werden und auf die sich der Gebührentarif bezieht, explizit benannt. Bei jeder Schließung oder der Inbetriebnahme neuer Unterkünfte ist daher bisher eine Anpassung und Änderung der Satzung erforderlich, um auch für diese Unterkünfte Gebühren erheben zu können.

 

In der Praxis stellt das die Verwaltung vor Probleme, da für neue Unterkünfte immer erst nach dem In-Krafttreten der Satzungsänderung auch Gebühren erhoben werden können. Eine rückwirkende Satzungsänderung ist nicht möglich. In der Zeit bis zum In-Krafttreten der Änderung können keine Gebühren erhoben werden.

 

Um zukünftig schneller und flexibler auch für neue Unterkünfte und auch für Notunterkünfte, z.B. in Turnhallen und Containeranlagen, Gebühren erheben zu können, soll die Gebührensatzung in § 2 Abs. 1 geändert werden. Statt der Nennung der einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte wird hier ein Verweis auf § 1 Abs. 2 der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Laatzen in der aktuell gültigen Fassung eingefügt. Dieser wiederrum verweist dann auf ein Unterkunftsverzeichnis - als Anlage zur Unterbringungssatzung – in der alle Gemeinschafts- und Notunterkünfte einzeln aufgeführt werden.

 

Diese Übersicht ist aber lediglich deklaratorisch. Sie definiert die „Gemeinschaftsunterkünfte“, „Notunterkünfte“ und „Wohnungen“ im Sinne der Satzung und wird bei Schließungen und neuen Inbetriebnahmen angepasst, ohne das es hierfür einer formellen Satzungsänderung bedarf.

 

Da sich der Gebührentarif zukünftig nicht nur auf Gemeinschaftsunterkünfte, sondern auch auf Notunterkünfte beziehen soll, wird das Wort „Notunterkünfte“ in § 2 Abs. 1 und der Anlage 1 Nr. 1 entsprechend ergänzt.

 

Die Änderungen sollen zum 01.06.2022 in Kraft treten.

 

 

Im Auftrag

 

 

Thomas Schrader

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage 1 zur Drucksachen-Nr. 2022/109 vorgelegte Entwurf zur 3. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für obdachlose Menschen, Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Laatzen“ in der vom Rat am 15.03.2018 beschlossenen Fassung, wird als Satzung beschlossen.