Betreff
3. Änderung der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen,
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Laatzen
Vorlage
2022/108
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 die „Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Laatzen beschlossen. Diese ist zum 01.04.2018 in Kraft getreten und wurden zuletzt durch den Beschluss des Rates vom 30.09.2021 geändert.

 

Veränderungen im Bestand der Unterkünfte zur Unterbringung sowie Erfahrungen aus der Anwendungspraxis machen eine weitere Anpassung der bisherigen Vorschriften notwendig.

 

In der bisherigen Fassung der Unterbringungssatzung sind alle Gemeinschaftsunterkünfte, die zur Unterbringung genutzt werden in § 1 Abs. 2 ausdrücklich benannt. Bei jeder Schließung oder der Inbetriebnahme neuer Unterkünfte ist daher bisher eine Anpassung und Änderung der Satzung erforderlich, um auch für diese Unterkünfte Gebühren erheben zu können.

 

In der Praxis stellt das die Verwaltung vor Probleme, da für neue Unterkünfte immer erst nach dem In-Krafttreten der Satzungsänderung auch Gebühren erhoben werden können. Eine rückwirkende Satzungsänderung ist nicht möglich. In der Zeit bis zum In-Krafttreten der Änderungen können keine Gebühren erhoben werden.

 

Um zukünftig schneller und flexibler auch für neue Unterkünfte und auch für vorübergehende Notunterkünfte, z.B. in Turnhallen oder Containeranlagen, Benutzungsgebühren erheben zu können, soll die Unterbringungssatzung in § 1 Abs. 1 geändert werden und ein Unterkunftsverzeichnis als Anlage die Satzung ergänzen. In dieser Anlage werden alle Gemeinschafts- und Notunterkünfte aufgeführt.

 

Diese Übersicht ist aber lediglich deklaratorisch. Sie definiert die „Gemeinschaftsunterkünfte“, „Notunterkünfte“ und „Wohnungen“ im Sinne der Satzung und wird bei Schließungen und neuen Inbetriebnahmen angepasst, ohne das es hierfür einer formellen Satzungsänderung bedarf.

 

Die Änderungen sollen zum 01.06.2022 in Kraft treten.

 

Im Auftrag

 

 

Thomas Schrader

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage 1 zur Drucksachen-Nr. 2022/108 vorgelegte Entwurf zur 3. Änderung der „Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Laatzen“ in der vom Rat am 15.03.2018 beschlossenen Fassung wird als Satzung beschlossen.