Betreff
Abstellen von LKW in Laatzen-Mitte
- Anfrage der Gruppe CDU / FDP
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/086/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Das regelmäßige Abstellen von LKW ab 7,5 t ist in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt auch für LKW von Anwohnenden. Lediglich das "ausnahmsweise" Parken ist erlaubt. Wird ein LKW ab und zu, immer an anderen Tagen, nur ein bis zwei Tage pro Woche oder an unterschiedlichen Stellen abgestellt, fällt dies auch unter den Begriff des regelmäßigen Parkens.

 

In anderen Gebieten z. B. Misch- oder Gewerbegebieten gilt diese Regelung jedoch nicht, insbesondere in Gewerbegebieten dürfen LKW auch über längere Zeiträume parken.

 

In einigen Bereichen des Stadtgebietes wurde das Abstellen von LKW bereits komplett verboten. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen das Abstellen zu Gefahrensituationen führen kann, wie z.B. in der Wülferoder Straße zwischen den Schulen oder auch auf der Erich-Panitz-Straße vor der Einfahrt zu den Laatzen-Arkaden.

 

Das Abstellen von LKW über 7,5 t wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst überwacht. Bei Verstößen werden diese dokumentiert und Verwarnungen erteilt.

Werden Gefahrenstellen festgestellt, wird die Verkehrssituation überprüft und ggf. Parkverbote für LKW angeordnet oder andere geeignete Maßnahmen ergriffen.