- Antrag der CDU-Fraktion
- Stellungnahme der Verwaltung
Durch das nach dem Baugesetzbuches festgelegte Verfahren zur Aufstellung oder zur Änderung von Bebauungsplänen ist vorgegeben, dass der Rat zum Abschluss des Verfahrens über vorgebrachte Anregungen entscheiden muss (s. § 3 Abs. 2 BauGB: Anregungen sind zu prüfen, das Ergebnis ist mitzuteilen). Insbesondere zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Spielhalle sind bisher Anregungen vorgebracht worden.
Da ein gesetzlich ohnehin vorgeschriebener Verfahrensschritt beantragt wird, wird der Antrag hilfsweise als Schreiben eines Bürgers gewertet, der zum Planinhalt Stellung nimmt.
Im Antrag wird Laatzen-Mitte als „Brennpunkt“ bezeichnet.
Mit diesem Begriff werden üblicherweise Stadtteile bezeichnet, die bereits
„umgekippt“ sind (Bevölkerungsstruktur, Kriminalitätsrate, Kumulierung
benachteiligter Bevölkerungsgruppen etc.). Beispiele sind Berlin-Gropiusstadt
o.ä.
Die Aufnahme in das Programm soziale Stadt basiert aber nicht auf einer
Einstufung von Laatzen als „Brennpunkt“, sondern will den Stadtteil aufwerten,
um solche negative Entwicklungen abzuwenden.
Im Auftrag
Dürr