Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 B - 12. Änderung - Zentrumsbereich II, Laatzen-Mitte
- Antrag der CDU-Fraktion
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
072/2009/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Durch das nach dem Baugesetzbuches festgelegte Verfahren zur Aufstellung oder zur Änderung von Bebauungsplänen ist vorgegeben, dass der Rat zum Abschluss des Ver­fahrens über vorgebrachte Anregungen entscheiden muss (s. § 3 Abs. 2 BauGB: Anre­gungen sind zu prüfen, das Ergebnis ist mitzuteilen). Insbesondere zur ausnahmswei­sen Zulässigkeit einer Spielhalle sind bisher Anregungen vorgebracht worden.

 

Da ein gesetzlich ohnehin vorgeschriebener Verfahrensschritt beantragt wird, wird der Antrag hilfsweise als Schreiben eines Bürgers gewertet, der zum Planinhalt Stellung nimmt.

 

Im Antrag wird Laatzen-Mitte als „Brennpunkt“ bezeichnet. Mit diesem Begriff werden üblicherweise Stadtteile bezeichnet, die bereits „umgekippt“ sind (Bevölkerungs­struktur, Kriminalitätsrate, Kumulierung benachteiligter Bevölke­rungsgruppen etc.). Beispiele sind Berlin-Gropiusstadt o.ä.
Die Aufnahme in das Programm soziale Stadt basiert aber nicht auf einer Einstufung von Laatzen als „Brennpunkt“, sondern will den Stadtteil aufwerten, um solche negative Entwicklungen abzuwenden.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Dürr