Betreff
Zwangsräumungen und Energiesperren
- Anfrage der der Gruppe SPD - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - DIE LINKE im Rat der Stadt Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/035/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Zu Fragen 1 bis 3:

Sperrungen von Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen 2018-2021

 

Mit den Drucksachen 2014/066/1, 2015/095 und 2017/174/2 hat die Verwaltung ausführlich über die in den Jahren 2012 bis 2016 im Stadtgebiet Laatzen vollzogenen Strom-, Gas- und Wasserlieferungssperren berichtet. Zur Fernwärme lagen zu keiner Zeit Daten vor, da es im Stadtgebiet verschiedene Anbieter und Netzbetreiber sowohl von Fern- als auch von Nahwärmeversorgung gibt. Somit gibt es auch keine zentrale Stelle, bei der beabsichtigte Versorgungsunterbrechungen beantragt werden müssten. Daten für Fernwärme konnten daher nicht mitgeteilt werden.

 

Die Daten für die Beantwortung der Anfragen im Hinblick auf Strom- und Gaslieferungen wurden in der Vergangenheit jeweils vom Netzbetreiber „enercity Netz GmbH“ auf Anfrage übermittelt, da beabsichtigte Sperrungen von den Energielieferanten dort beantragt werden müssen.

 

Über die Hintergründe, warum es zu den Sperrungen gekommen ist, ist die „enercity Netz GmbH“ nicht informiert. Angaben dazu, wie viele Menschen im betroffenen Haushalt leben und wie alt diese sind sowie detailliertere Aussagen über ggf. betroffene Familien mit Kindern oder Haushalte mit Senioren oder beeinträchtigten Menschen, waren daher auch in den vergangenen Berichtszeiträumen nicht möglich.

 

Eine erneute Anfrage bei der „enercity Netz GmbH“ hat ergeben, dass Daten über Energiesperren, aufgeschlüsselt nach Netzgebiet, nicht mehr erhoben werden. Die „enercity Netz GmbH“ meldet zwar Daten an die Bundesnetzagentur, diese betreffen aber das gesamte Versorgungsgebiet des Netzes von „enercity“. Eine Aufteilung nach Städten und Gemeinden erfolgt nicht. Die aktuelle Anfrage 2022/035 kann daher im Hinblick auf die Fragen zu Nr. 1 bis 3 nicht beantwortet werden, da dazu keine Daten bei der „enercity Netz GmbH“ verfügbar sind.

 

Zu Frage 4:

Wie viele Laatzener Haushalte waren von finanziell bedingten Zwangsräumungen 2018-2021 betroffen?

 

Die Stadt Laatzen beschäftigt hauptamtliche Sozialarbeiterinnen im Sozialen Dienst im Team Soziale Sicherung, deren Aufgaben es ist Menschen in akuten Wohnungsnotfällen sowie bei Miet-, Strom- und Energieschulden und in sonstigen sozialen Schwierigkeiten und Notsituationen unterstützend und beratend zur Seite zu stehen.

Ziel der städtischen Aktivitäten im Bereich des Sozialen Dienstes ist es, Wohnungsverluste durch Aktivierung der Selbsthilfe der Betroffenen oder durch präventive Maßnahmen zu verhindern und eine Unterbringung in städtischen Unterkünften möglichst zu vermeiden. Die Aktivierung der Selbsthilfekräfte erfolgt durch aufsuchende Hilfe, sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Falldiagnosen, Beratung und durch unterstützende personenbezogene und wirtschaftliche Hilfen, um die Menschen dauerhaft mit angemessenem Wohnraum im ersten Wohnungsmarkt zu versorgen bzw. diesen zu erhalten.

 

 

Fallzahlen 2018-2021:

 

 

2018

2019

2020

2021

 

Wohnungsnotfälle

 

 

71

 

42

 

60

 

79

 

Räumungstermine

 

 

23

 

12

 

16

 

10

davon anschließend erfolgte städtische Unterbringungen

 

5

 

2

 

2

 

1

 

 

Es wurden im Sozialen Dienst keine statistischen Daten darüber erhoben, ob in den Wohnungsnotfällen und Räumungsterminen Haushalte mit Kindern, Menschen im Rentenalter oder mit körperlichen Beeinträchtigungen betroffen waren. Zu den Fragen unter Punkt 4.1. - 4.3. können daher keine belastbaren Angaben gemacht werden.

 

Unter den Fällen, bei denen nach einem Räumungstermin eine Unterbringung in einer städtischen Unterkunft erfolgen musste, waren in den Jahren 2018, 2020 und 2021 keine Familien mit Kindern. Im Jahr 2019 wurde nach einer Räumung eine Familie mit Kindern untergebracht. Statistische Daten zum Alter oder zu möglicherweise vorhandenen Beeinträchtigungen der betroffenen Personen werden vom Sozialen Dienst nicht erhoben, da sie für die eigentliche Tätigkeit in der Regel nicht von Belang sind.

 

Es werden und dürfen nur Daten erhoben und / oder verarbeitet werden, die für die eigentliche Beratungstätigkeit relevant sind.

 

Der präventive Ansatz des Sozialen Dienstes der Stadt Laatzen in Wohnungsnotfällen, also z.B. bei Miet- oder Energieschulden, so früh wie möglich tätig zu werden und ein Beratungsangebot für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten, hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren tatsächlich nur sehr wenige von Zwangsräumungen betroffene Menschen wohnungslos geworden sind und in städtischen Unterkünften untergebracht werden mussten. Für alle anderen konnten alternative Möglichkeiten auf dem ersten Wohnungsmarkt gefunden werden. 

 

 

Im Auftrag

 

 

Thomas Schrader