Betreff
Finanzierung der Gemeindeschwester
- Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsrat Ingeln-Oesselse
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/012/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Wir haben die Fragen am den Geschäftsführer der Ebeling´schen Stiftung mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.

 

Folgende Antworten haben wir erhalten:

 

1.         Hat die Finanzierung der Gemeindeschwester weiterhin Bestand?
Welcher zeitliche Umfang wird hier zugrunde gelegt?

 

Ja, die Ebeling‘sche Stiftung unterstützt alljährlich die Arbeit der Gemeindeschwester im Rahmen eines Zuschussantrages der Diakonie-Sozialstation Laatzen. Im aktuellen Zuschussantrag für das Jahr 2020 wurden von der Diakonie-Sozialstation Laatzen (incl. weiterer Beratungsleistungen der Diakonie-Sozialstation vor Ort) 1003 Stunden nachgewiesen.

 

2.         In welchen Räumlichkeiten werden die Beratungsgespräche durch die Gemeindeschwester - Pflege von Angehörigen, einfach nur zuhören - durchgeführt?

 

Soweit der Geschäftsführung der Ebeling’schen Stiftung bekannt ist, standen Beratungsräumlichkeiten in Ingeln-Oesselse für die Gemeindeschwester bislang nicht zur Verfügung. Die Beratungen wurden direkt bei den Betroffenen oder Angehörigen durchgeführt. Außerdem wurden bedingt durch die Corona-Pandemie Beratungen telefonisch oder mit Unterstützung anderer Kommunikationskanäle durchgeführt. Aktuell liegt dem Kuratorium eine Weiterentwicklung des Konzepts „Gemeindeschwester“ der Diakonie-Sozialstation Laatzen vor (Arbeitstitel „Unterstütztes Leben in Ingeln-Oesselse – ULI“). In Kooperation mit den Angeboten des DRK „Stümpelhof“ soll hier perspektivisch für die „Vor-Ort-Beratung“ ein festes Beratungsbüro auf dem „Stümpelhof“ vorgehalten werden. Das Kuratorium steht der konzeptionellen Weiterentwicklung aufgeschlossen und positiv gegenüber. Die ersten Aktivitäten zur Umsetzung des Konzepts sind im Jahr 2022 angelaufen.

 

3.         Welche Konzepte zur Ausgestaltung der örtlichen Sozialarbeit gibt es seitens der Stiftung?

 

Konzepte zur Ausgestaltung der „örtlichen Sozialarbeit“ werden in der Ebeling’schen Stiftung aktuell nicht nachverfolgt. Erlöse, die der Ebeling’schen Stiftung aus der Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens zufließen werden auf der Grundlage der Satzung der Stiftung – in der Regel nach Eingang von Förderanträgen – verwendet. Aus Sicht der Ebeling’schen Stiftung obliegt es der Stadtverwaltung Laatzen Konzepte zur „Ausgestaltung der örtlichen Sozialarbeit“ vorzuhalten.

 

 

 

 

 

Kai Eggert

Bürgermeister