Sachverhalt:
Die mobile
Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Verkehrs kann mit der vorhandenen
Geschwindigkeitsmessanlage aus rechtlichen Gründen nicht mehr durchgeführt
werden. Daher wird nach Bewilligung einer entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlung
eine neue Geschwindigkeitsmessanlage beschafft (s. DS-Nr. 2021/309).
Für die
Geschwindigkeitsmessanlage ist eine sog. Absetzkamera lieferbar, die u.a. die
Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen von Krafträdern und die gleichzeitige
Überwachung von mehreren Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen durch ein zweites
Foto zur Dokumentation möglich macht.
Hier wird im 1.
Quartal 2022 ein neues Modell vorgestellt, dessen Kosten ca. 36.000 Euro brutto
inkl. Zubehör und erforderlichen Schulungen der Mitarbeitenden betragen.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Die voraussichtlichen
Mehraufwendungen in Höhe von 36.000 Euro für die Beschaffung einer Absetzkamera
inklusive Zubehör für die mobile Geschwindigkeitsmessanlage werden im Rahmen
der Veränderungsliste im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.