Sachverhalt:
Zum 01.03.2022
läuft die Schiedsamtsperiode für die Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Laatzen
(Schiedsamtsbezirk 1 Alt-Laatzen und Laatzen-Mitte, Schiedsamtsbezirk 2 Rethen
und Grasdorf sowie Schiedsamtsbezirk 4 Gleidingen und Ingeln-Oesselse) aus. Die
Anzahl der Schiedsamtsbezirke bleibt auf Grund der jährlichen Fallzahlen von
max. 10 Fällen je Bezirk unverändert bestehen.
Im Rahmen einer
öffentlichen Ausschreibung wurde den Laatzener Bürgerinnen und Bürgern bis zum
15.09.2021 die Möglichkeit gegeben, sich als Schiedsperson zu bewerben.
Nach Ablauf der
Bewerbungsfrist sind insgesamt neun Bewerbungen für die drei zu besetzenden
Schiedsämter für das Stadtgebiet Laatzen eingegangen.
Am 13.11.2021
wurde im Stadthaus Laatzen zusammen mit der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung
Hannover des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS- eine
Informations- und Kennlernveranstaltung durchgeführt. Einerseits wurde den
Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, die Aufgaben und Pflichten einer
Schiedsperson näher zu betrachten, andererseits konnten die Bewerberinnen und
Bewerber persönlich kennengelernt werden.
Von den neun eingegangenen Bewerbungen wurden zwischenzeitlich vier aus
verschiedenen Gründen wieder zurückgezogen
Nach § 3 Absatz 3
Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches
Schiedsämtergesetz - NSchÄG) soll in das Amt einer Schiedsperson nicht berufen
werden, wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt.
Einziger Bewerber für
den Bereich Rethen und Grasdorf ist Herr Michael Asendorf, wohnhaft in
Grasdorf.
Alle anderen
Bewerbenden haben ihren Wohnsitz in anderen Ortschaften und können daher nicht
als Schiedsperson für den Bezirk 2 berufen werden.
Herr Asendorf hat
erklärt, die Wahl anzunehmen.
Die gewählte
Schiedsperson bedarf nach § 5 NSchÄG der Bestätigung des Präsidenten des
Amtsgerichtes Hannover.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Für den Schiedsamtsbezirk Rethen und Grasdorf wird
___________________________ als Schiedsperson gewählt.
Die Schiedspersonen vertreten sich
schiedsamtsbezirksübergreifend gegenseitig.