- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Zu den Anfragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Fragen 1-3:
Für das Stadtgebiet Laatzen wird es über die gesetzlichen Verbotszonen rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen hinaus keine ergänzenden Verbotszonen geben. Für die Erweiterung oder Schaffung solcher Verbotszonen liegen keine ausreichenden Gründe vor, die entsprechende Verbote rechtfertigen würden. Insbesondere ist es im Stadtgebiet Laatzen in den vergangenen Jahren nicht zu großen Menschenansammlungen gekommen, von denen erhebliche Störungen oder Gefahren ausgingen, die eine solche Verbotszone rechtfertigen könnten. Dementsprechend war es auch in der Vergangenheit nicht erforderlich, dass Kontrollen durch den städtischen Außendienst vorgenommen wurden. Ein Einsatz des Außendienstes der Stadt Laatzen in der Silvesternacht ist daher nicht vorgesehen. Auf die Disposition der Einsatzkräfte der Polizei hat die Stadt Laatzen keinen Einfluss. Gleichwohl finden im Vorfeld Abstimmungsgespräche mit der Polizei statt.
Frage 4:
Auch in Laatzen gab es vor
der Corona-Pandemie einzelne kommerzielle Silvesterveranstaltungen. Eine
zentrale Großveranstaltung mit einer Laser-/Drohnenshow würde in keinem
Verhältnis zu den etablierten Veranstaltungen in Laatzen stehen. Solche
Präsentationen, wenn sie eine gewisse Größe und Qualität aufweisen sollen, sind
in anderen Monaten für Großveranstaltungen schon recht teuer. An Silvester stünde
Laatzen mit deutlich größeren Städten im Wettbewerb um die wenigen Dienstleistungsunternehmen
in Deutschland, die solche Aktionen anbieten. Außerdem würde eine solche Aktion
auch ein Rahmenprogramm (Unterhaltung / Essen /Trinken) erfordern, was
ebenfalls mit erheblichen Aufwand verbunden ist.
Im Auftrag
Axel Grüning